die Mitglieder der Bundestagsfraktion aufzufordern, in geeignet erscheinender Weise dafür einzutreten, dass im § 573 Abs. 2 BGB
In Nr. 2 ein Satz 2 angefügt wird:
„ Dies gilt nur, wenn der Vermieter zeitgleich eine vergleichbare Wohnung in fußläufiger Entfernung zur bisherigen Wohnung anbietet oder der Mieter zustimmt.“
Empfehlung der Antragskommission:
Rücküberweisung an Antragsteller*innen (Konsens)
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