Antrag 41/I/2018 Änderung von § 11 Berliner Straßengesetz

Status:
Annahme

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, den § 11 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG vom 13. Juli 1999) dahingehend zu ändern, dass in Abschnitt 2  der Satz „Die Erlaubnis soll versagt werden, wenn behinderte Menschen durch die Sondernutzung in der Ausübung des Gemeingebrauchs erheblich beeinträchtigt würden“ durch eine Formulierung ersetzt wird, die verpflichtend, einheitlich und willkürfrei auch den Belangen mobilitätseingeschränkter Fußgänger, Rollstuhl- und Rollatorbenutzern sowie den Belangen von Personen mit Kinderwagen gerecht wird.

 

In Abschnitt 3 (Sondernutzungserlaubnisse für die Einrichtung von Baustellen) ist ein Passus aufzunehmen, der den Bauherr zur Herstellung von für alle Fußgänger, insbesondere aber für mobilitätseingeschränkte Fußgänger, Rollstuhl- und Rollatorbenutzer sowie für Personen mit Kinderwagen sicher zu begehende Gehwegüberfahrten verpflichtet.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, den § 11 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG vom 13. Juli 1999) dahingehend zu ändern, dass in Abschnitt 2 der Satz „Die Erlaubnis soll versagt werden, wenn behinderte Menschen durch die Sondernutzung in der Ausübung des Gemeingebrauchs erheblich beeinträchtigt würden“ ersetzt wird durch „Die Erlaubnis soll versagt werden, wenn Menschen mit Behinderung und allen anderen Arten von Mobilitätseinschränkung durch die Sondernutzung in der Ausübung des Gemeingebrauchs erheblich beeinträchtigt würden“

 

In Abschnitt 3 (Sondernutzungserlaubnisse für die Einrichtung von Baustellen) ist ein Passus aufzunehmen, der den Bauherr zur Herstellung von für alle Fußgänger sicher zu begehende Gehwegüberfahrten verpflichtet.

Stellungnahme(n):
  • Stellungnahme der AH-Fraktion 2020: Eine Änderung des Berliner Straßengesetzes hat seit dem Beschluss des Antrags im Juni 2018 nicht stattgefunden. Diese ist im Zuge der geplanten zweiten Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes vorgesehen. Im Zuge dieser Novelle können die im Antrag benannten Forderungen umgesetzt werden. Darüber hinaus hat die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus zu Beginn der 18. Wahlperiode erreicht, dass das geplante Fahrradgesetz zu einem Mobilitätsgesetz ausgeweitet wurde, das auch einen eigenen Abschnitt zum Fußverkehr umfasst. Dieser Abschnitt liegt aktuell zur Beratung im Parlament vor und wird die Bedürfnisse von geh- und sehbehinderten Menschen stärker gesetzlich festschreiben.
Überweisungs-PDF: