Ersetze § 18* Abs. 2 OrgStatut durch:
(2) Anträge zum Landesparteitag müssen spätestens sechs Wochen vorher beim Landesvorstand eingereicht werden. Anträge können nur durch eine Abteilungsmitgliederversammlung, eine Kreisdelegiertenversammlung, den Landesvorstand, die Delegiertenkonferenzen bzw. Vollversammlungen oder Vorstände der auf Landesebene tätigen Arbeitsgemeinschaften sowie die Mitgliederversammlungen der Fachausschüsse, Arbeitskreise und Projektgruppen gestellt werden.
Bisherige Formulierung:
(2) Anträge zum Landesparteitag müssen spätestens fünf Wochen vorher beim Landesvorstand eingereicht werden. Anträge können nur durch eine Abteilungsmitgliederversammlung, eine Kreisdelegiertenversammlung, den Landesvorstand, die Delegiertenkonferenzen bzw. Vollversammlungen oder Vorstände der auf Landesebene tätigen Arbeitsgemeinschaften sowie die Mitgliederversammlungen der Projektgruppen, Foren oder Fachausschüsse gestellt werden.
Ersetze § 18* Abs. 1 und 2 OrgStatut durch:
(1)Die Tagesordnung des Landesparteitages wird vom Landesvorstand vorgeschlagen. Sie ist so zu gestalten, dass ausreichend Zeit für die Beratung der nach Absatz 2 eingereichten Anträge bleibt.
(2) Anträge zum Landesparteitag müssen spätestens sechs Wochen vorher beim Landesvorstand eingereicht werden. Anträge können nur durch eine Abteilungsmitgliederversammlung, eine Kreisdelegiertenversammlung, den Landesvorstand, die Delegiertenkonferenzen bzw. Vollversammlungen oder Vorstände der auf Landesebene tätigen Arbeitsgemeinschaften sowie die Mitgliederversammlungen der Fachausschüsse, Arbeitskreise und Projektgruppen gestellt werden.
Ersetze § 18* Abs. 1 und 2 OrgStatut durch:
(1)Die Tagesordnung des Landesparteitages wird vom Landesvorstand vorgeschlagen. Sie ist so zu gestalten, dass ausreichend Zeit für die Beratung der nach Absatz 2 eingereichten Anträge bleibt.
(2) Anträge zum Landesparteitag müssen spätestens sechs Wochen vorher beim Landesvorstand eingereicht werden. Anträge können nur durch eine Abteilungsmitgliederversammlung, eine Kreisdelegiertenversammlung, den Landesvorstand, die Delegiertenkonferenzen bzw. Vollversammlungen oder Vorstände der auf Landesebene tätigen Arbeitsgemeinschaften sowie die Mitgliederversammlungen der Fachausschüsse, Arbeitskreise und Projektgruppen gestellt werden.