Die Statutenkommission wird beauftragt eine Änderung der Wahlordnung bei Listenwahlen zu prüfen mit dem Ziel, dass zukünftig bei Delegiertenwahlen Delegierte und Ersatzdelegierte in getrennten Wahlgängen gewählt werden können.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch tätiges Handeln (Konsens)
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