Der Landesparteitag möge beschließen:
§ 6 Geschäftsordnung wird folgt geändert:
(1) Die Versammlungsleitung hat zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt zunächst dem Referenten oder der Referentin das Wort zu erteilen. Antragsteller erhalten das Wort zur Begründung ihres Antrages.
(2) Anschließend findet die Debatte statt. Die Redelisten auf Landesparteitagen und Kreisdelegiertenversammlungen sollen nach dem Reißverschlussprinzip quotiert erstellt werden. Zur Redeliste zählt nicht die Einbringung des Antrages.
(3) Die Versammlung kann die Redezeit auf eine bestimmte Dauer begrenzen.
(4) Delegierte (bzw. Teilnehmende), die noch nicht das Wort hatten, werden vorgezogen.
(5) Will sich der Leiter oder die Leiterin der Versammlung an der Debatte beteiligen, so muss er oder sie in die Redeliste eingetragen werden. Während seiner oder ihrer Rede führt der Stellvertreter oder die Stellvertreterin den Vorsitz.
(6) Kurze Erklärungen und Erläuterungen, die geeignet sind, die Debatte abzukürzen, kann die Versammlungsleitung jederzeit abgeben.
(7) Nach der Debatte steht dem Referenten oder der Referentin das Schlusswort zu.
Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 9 Zeilen 368-374.
Der Landesparteitag möge beschließen:
§ 6 Geschäftsordnung wird folgt geändert:
(1) Die Versammlungsleitung hat zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt zunächst dem Referenten oder der Referentin das Wort zu erteilen. Antragsteller erhalten das Wort zur Begründung ihres Antrages.
(2) Anschließend findet die Debatte statt. Die Redelisten auf Landesparteitagen und Kreisdelegiertenversammlungen sollen nach dem Reißverschlussprinzip quotiert erstellt werden. Zur Redeliste zählt nicht die Einbringung des Antrages.
(3) Die Versammlung kann die Redezeit auf eine bestimmte Dauer begrenzen.
(4) Delegierte (bzw. Teilnehmende), die noch nicht das Wort hatten, werden vorgezogen.
(5) Will sich der Leiter oder die Leiterin der Versammlung an der Debatte beteiligen, so muss er oder sie in die Redeliste eingetragen werden. Während seiner oder ihrer Rede führt der Stellvertreter oder die Stellvertreterin den Vorsitz.
(6) Kurze Erklärungen und Erläuterungen, die geeignet sind, die Debatte abzukürzen, kann die Versammlungsleitung jederzeit abgeben.
(7) Nach der Debatte steht dem Referenten oder der Referentin das Schlusswort zu.
Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 9 Zeilen 368-374.