§ 22 a* (3) Organisationsstatut wird wie folgt geändert:
Mit beratender Stimme gehören der Kreisdelegiertenversammlung an:
a) die Mitglieder des Kreisvorstandes,
b) die Kreisrevisoren und -revisorinnen,
c) die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung,
d) die dem Kreis angehörenden Vorsitzenden der Fachausschüsse,
e) die Vorsitzenden der vom Kreisvorstand eingerichteten Facharbeitskreise auf Kreisebene.
f) die dem Kreis angehörenden sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretär*innen
Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 9 Zeilen 351-354
§ 22 a* (3) Organisationsstatut wird wie folgt geändert:
Mit beratender Stimme gehören der Kreisdelegiertenversammlung an:
a) die Mitglieder des Kreisvorstandes,
b) die Kreisrevisoren und -revisorinnen,
c) die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung,
d) die dem Kreis angehörenden Vorsitzenden der Fachausschüsse,
e) die Vorsitzenden der vom Kreisvorstand eingerichteten Facharbeitskreise auf Kreisebene.
f) die dem Kreis angehörenden sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretär*innen
Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 9 Zeilen 351-354