Antrag 06/I/2019 Änderung § 15 Organisationsstatut der SPD (Parteitag, Zusammensetzung)

Status:
Annahme

§ 15 (2) Organisationsstatut wird wie folgt geändert:

 

Mit beratender Stimme nehmen am Parteitag teil:

  1.  die beratenden Mitglieder des Parteivorstandes;
  2. die Mitglieder der Kontrollkommission und der Bundesschiedskommission;
  3. ein Zehntel der Bundestagsfraktion;
  4. ein Zehntel der Gruppe der SPD-Abgeordneten im Europaparlament.
  5. jeweils ein/e Delegierter/e der Arbeitsgemeinschaften, Themenforen und Arbeitskreise auf Bundesebene.
  6. die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung

 

Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 9 Zeilen 356-357

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Kein Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

§ 15 (2) Organisationsstatut wird wie folgt geändert:

 

Mit beratender Stimme nehmen am Parteitag teil:

  1.  die beratenden Mitglieder des Parteivorstandes;
  2. die Mitglieder der Kontrollkommission und der Bundesschiedskommission;
  3. ein Zehntel der Bundestagsfraktion;
  4. ein Zehntel der Gruppe der SPD-Abgeordneten im Europaparlament.
  5. jeweils ein/e Delegierter/e der Arbeitsgemeinschaften, Themenforen und Arbeitskreise auf Bundesebene.
  6. die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung

 

Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 9 Zeilen 356-357

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Erledigt
Überweisungs-PDF: