§ 15 (2) Organisationsstatut wird wie folgt geändert:
Mit beratender Stimme nehmen am Parteitag teil:
- die beratenden Mitglieder des Parteivorstandes;
- die Mitglieder der Kontrollkommission und der Bundesschiedskommission;
- ein Zehntel der Bundestagsfraktion;
- ein Zehntel der Gruppe der SPD-Abgeordneten im Europaparlament.
- jeweils ein/e Delegierter/e der Arbeitsgemeinschaften, Themenforen und Arbeitskreise auf Bundesebene.
- die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung
Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 9 Zeilen 356-357
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Kein Konsens)
PDF:
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
§ 15 (2) Organisationsstatut wird wie folgt geändert:
Mit beratender Stimme nehmen am Parteitag teil:
- die beratenden Mitglieder des Parteivorstandes;
- die Mitglieder der Kontrollkommission und der Bundesschiedskommission;
- ein Zehntel der Bundestagsfraktion;
- ein Zehntel der Gruppe der SPD-Abgeordneten im Europaparlament.
- jeweils ein/e Delegierter/e der Arbeitsgemeinschaften, Themenforen und Arbeitskreise auf Bundesebene.
- die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung
Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 9 Zeilen 356-357
Beschluss-PDF: