Antrag 07/I/2019 Änderung § 15* Organisationsstatut der SPD (Landesparteitag)

Status:
Annahme

§ 15* (2) Organisationsstatut wird wie folgt geändert:

 

Mit beratender Stimme gehören dem Landesparteitag an:

 

a) die Mitglieder des Landesvorstandes,

 

b) die Landesrevisoren und -revisorinnen,

 

c) die Mitglieder des Abgeordnetenhauses,

 

d) die Vorsitzenden der Fachausschusse und Foren,

 

e) die Berliner Bundestagsabgeordneten,

 

f) die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats,

 

g) die sozialdemokratischen Staatssekretär*innen,

 

h) die dem Landesverband angehörenden Mitglieder des Europäischen Parlaments,

 

i) die dem Landesverband angehörenden Mitglieder der Bundesregierung,

 

j) die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksämter

 

Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 9 Zeilen 351-354

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

§ 15* (2) Organisationsstatut wird wie folgt geändert:

 

Mit beratender Stimme gehören dem Landesparteitag an:

 

a) die Mitglieder des Landesvorstandes,

 

b) die Landesrevisoren und -revisorinnen,

 

c) die Mitglieder des Abgeordnetenhauses,

 

d) die Vorsitzenden der Fachausschusse und Foren,

 

e) die Berliner Bundestagsabgeordneten,

 

f) die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats,

 

g) die sozialdemokratischen Staatssekretär*innen,

 

h) die dem Landesverband angehörenden Mitglieder des Europäischen Parlaments,

 

i) die dem Landesverband angehörenden Mitglieder der Bundesregierung,

 

j) die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksämter

 

Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 9 Zeilen 351-354

Beschluss-PDF: