§ 15* (2) Organisationsstatut wird wie folgt geändert:
Mit beratender Stimme gehören dem Landesparteitag an:
a) die Mitglieder des Landesvorstandes,
b) die Landesrevisoren und -revisorinnen,
c) die Mitglieder des Abgeordnetenhauses,
d) die Vorsitzenden der Fachausschusse und Foren,
e) die Berliner Bundestagsabgeordneten,
f) die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats,
g) die sozialdemokratischen Staatssekretär*innen,
h) die dem Landesverband angehörenden Mitglieder des Europäischen Parlaments,
i) die dem Landesverband angehörenden Mitglieder der Bundesregierung,
j) die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksämter
Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 9 Zeilen 351-354
§ 15* (2) Organisationsstatut wird wie folgt geändert:
Mit beratender Stimme gehören dem Landesparteitag an:
a) die Mitglieder des Landesvorstandes,
b) die Landesrevisoren und -revisorinnen,
c) die Mitglieder des Abgeordnetenhauses,
d) die Vorsitzenden der Fachausschusse und Foren,
e) die Berliner Bundestagsabgeordneten,
f) die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats,
g) die sozialdemokratischen Staatssekretär*innen,
h) die dem Landesverband angehörenden Mitglieder des Europäischen Parlaments,
i) die dem Landesverband angehörenden Mitglieder der Bundesregierung,
j) die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksämter
Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 9 Zeilen 351-354