§ 13 (1) Organisationsstatut wird wie folgt geändert:
Ein Mitgliederentscheid kann den Beschluss eines Organs ändern, aufheben oder einen solchen Beschluss anstelle eines Organs fassen. Der Kanzlerkandidat oder die Kanzlerkandidatin der SPD wird durch Mitgliederentscheid bestimmt, wenn mehr als eine Bewerbung vorliegt.
Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“ , Seite 4 Zeilen 159-162
§ 13 (1) Organisationsstatut wird wie folgt geändert:
Ein Mitgliederentscheid kann den Beschluss eines Organs ändern, aufheben oder einen solchen Beschluss anstelle eines Organs fassen. Der Kanzlerkandidat oder die Kanzlerkandidatin der SPD wird durch Mitgliederentscheid bestimmt, wenn mehr als eine Bewerbung vorliegt.
Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“ , Seite 4 Zeilen 159-162