§ 12 Geschäftsordnung wird folgt geändert:
Einen Antrag auf Schluss der Debatte darf nur ein Versammlungsteilnehmer oder eine Versammlungsteilnehmerin stellen, der oder die sich an der Aussprache zum betreffenden Punkt der Tagesordnung nicht beteiligt hat.
Die Redeliste auf Landesparteitagen und Kreisdelegiertenversammlungen wird geschlossen, wenn die Quote nicht mehr eingehalten werden kann. Die Redeliste kann per Geschäftsordnungsantrag (der durch das Plenum gestellt wird) für jeweils drei weitere Personen eines Geschlechts geöffnet werden.
Das gilt nicht für die Aussprache oder Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten zu öffentlichen Wahlen.
Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 9 Zeilen 368-374.