Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, ein etwaiges Abgeordnetenhausmandat unverzüglich nach antritt ihres Amtes als Senator*in niederzulegen.
Bereits 2016 hatte sich der Landesparteitag mit dieser Forderung beschäftigt, die Beratung jedoch vorerst vertagt. Seitdem ist nichts passiert.
Die Gründe für eine Trennung von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat bleiben dabei aber weiterhin bestehen und sollte spätestens zur kommenden Wahl umgesetzt werden.
„Das gleichzeitige Innehaben eines Senator*innenenamtes und eines Abgeordnetenhausmandats ist eine Durchbrechung des Grundsatzes der
Gewaltenteilung, für die es keine überzeugende Rechtfertigung gibt. Für eine Verzahnung der Fraktions- und Regierungsarbeit bedarf es zwar eines regen Informationsaustausches zwischen Senatsmitgliedern und Abgeordneten, keinesfalls aber einer Personalunion, die zudem die Fraktionsarbeit schwächt.
Schon die zeitliche Belastung, die ein Senator*innenenamt mit sich bringt, lässt keine ordnungsgemäße Wahrnehmung eines daneben bestehenden Abgeordnetenmandates zu. Auch funktional ist von einem Senatsmitglied durch eine daneben bestehende Abgeordnetentätigkeit typischerweise kein wesentlicher Beitrag für Gesetzgebung oder Regierungskontrolle zu erwarten.
Ein gewichtiger Teil der Tätigkeit als Abgeordnete(r) findet überdies in den Ausschüssen statt. Senatsmitglieder, die zugleich Abgeordnete sind, werden von der Fraktion aber regelmäßig in keinen Ausschuss entsendet. Auch angesichts der geschrumpften Zahl von Fraktionsmitgliedern kann es sich die SPD nicht leisten, Abgeordnete zu haben, die ihr Mandat gar nicht ausfüllen können und die zugleich verhindern, dass potenzielle Nachrücker die Arbeit der Fraktion verstärken.“ (Antrag 82/III/2016)
