Antrag 158/I/2026 Ämterhäufung

Abgeordneten sind Nebentätigkeiten, die nicht in gemeinnützigen Unternehmen / Unternehmen im Tätigkeitsbereich mildtätiger Zwecke, Unternehmen der Daseinsvorsorge oder Betrieben im eigenen Besitz stattfinden, verboten.