Die SPD-Fraktion im Bundestag und die Berliner SPD-Fraktion mithilfe des Bundesrates sollen sich für die Abschaffung des am 01. Januar 2019 in Kraft getretenen § 45b Abs. 3 im Kapitel 7 des Personenstandsgesetzes einsetzen. Dieser fordert einen ärztlichen Beweis für die Änderung des Geschlechts im Geburtenregister. Dieser Absatz soll gestrichen werden.
Die SPD-Fraktion im Bundestag und die Berliner SPD-Fraktion mithilfe des Bundesrates sollen sich für die Abschaffung des am 01. Januar 2019 in Kraft getretenen § 45b Abs. 3 im Kapitel 7 des Personenstandsgesetzes einsetzen. Dieser fordert einen ärztlichen Beweis für die Änderung des Geschlechts im Geburtenregister. Dieser Absatz soll gestrichen werden.