Antrag 504/I/2022 9€-Ticket: Keine Kürzung des Hartz-IV-Regelsatzes durch geringere Ticketkosten!

Status:
Annahme mit Änderungen

Im Rahmen der Entlastung wurde zu Beginn dieses Monats das sogenannte 9-Euro-Ticket eingeführt.

Dies soll Menschen in der momentanen angespannten Situation auf dem Markt und in den gestiegenen Lebenshaltungskosten entlasten.

Nun soll die Differenz des 9-Euro-Tickets zum regulären Ticket auf den Hartz IV-Regelsatz angerechnet werden.  Dies bedeutet, dass die Jobcenter nur die regulären Ticketkosten übernimmt und so der Regelsatz entsprechend gekürzt wird. Dies ist inakzeptabel, denn gerade Transferleistungsbezieher*innen profitieren von der Senkung der Fahrtkosten, denn ihre Möglichkeiten der sozialen Teilhabe steigen.

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Berliner Abgeordnetenhaus und in der Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich gegen etwaige Rückforderungen einzusetzen.

Zudem wird von ihnen gefordert entsprechende Verordnungsermächtigungen gemäß den AG-SGB XII und AG-SGB II der jeweiligen Bundesländer zu erlassen.

Entlastung muss bei den Menschen ankommen, die sie wirklich brauchen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:

Der Bundesvorstand der SPD möge beschließen:

 

Im Rahmen der Entlastung wurde zu Beginn dieses Monats das sogenannte 9-Euro-Ticket eingeführt.

Dies soll Menschen in der momentanen angespannten Situation auf dem Markt und in den gestiegenen Lebenshaltungskosten entlasten.

Es soll keine Forderungen bezüglich Rückzahlungen von Differenzen zwischen bereits erstatteten Fahrkarten für Schüler*innen und den 9-Euro Tickets geben. Dies bezieht sich besonders auf die in einigen Bundesländern geforderten Rückzahlungen gegenüber Leistungsbeziehenden von Hartz IV.

Diese Rückforderung ist inakzeptabel, denn gerade Transferleistungsbezieher*innen profitieren von der Senkung der Fahrtkosten, denn ihre Möglichkeiten der sozialen Teilhabe steigen.

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Berliner Abgeordnetenhaus und in der Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich gegen etwaige Rückforderungen einzusetzen.

Zudem wird von ihnen gefordert entsprechende Verordnungsermächtigungen gemäß den AG-SGB XII und AG-SGB II der jeweiligen Bundesländer zu erlassen. Entlastung muss bei den Menschen ankommen, die sie wirklich brauchen.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Parteitages
Text des Beschlusses:

Im Rahmen der Entlastung wurde zu Beginn dieses Monats das sogenannte 9-Euro-Ticket eingeführt. Dies soll Menschen in der momentanen angespannten Situation auf dem Markt und in den gestiegenen Lebenshaltungskosten entlasten.

 

Es soll keine Forderungen bezüglich Rückzahlungen von Differenzen zwischen bereits erstatteten Fahrkarten für Schüler*innen und den 9-Euro Tickets geben. Dies bezieht sich besonders auf die in einigen Bundesländern geforderten Rückzahlungen gegenüber Leistungsbeziehenden von Hartz IV.

 

Diese Rückforderung ist inakzeptabel, denn gerade Transferleistungsbezieher*innen profitieren von der Senkung der Fahrtkosten, denn ihre Möglichkeiten der sozialen Teilhabe steigen.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Berliner Abgeordnetenhaus und in der Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich gegen etwaige Rückforderungen einzusetzen.

 

Zudem wird von ihnen gefordert entsprechende Verordnungsermächtigungen gemäß den AG-SGB XII und AG-SGB II der jeweiligen Bundesländer zu erlassen. Entlastung muss bei den Menschen ankommen, die sie wirklich brauchen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2023 beschlossen, den ermäßigten Verkaufspreis für das Berlin-Ticket S bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. Zum 1. Januar 2023 wurde der monatliche Verkaufspreis für das Ticket von 27,50 Euro auf neun Euro gesenkt.

Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Berlinerinnen und Berliner, die Sozialleistungen beziehen, erhalten daher vergünstigten Zugang zum öffentlichen Nahverkehr. Das Berlin- Ticket S erlaubt einkommensarmen Personen die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel im Tarifbereich AB. Anspruchsberechtigt sind Berlinerinnen und Berliner, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz oder NS-Ausgleichsrenten erhalten.
Überweisungs-PDF: