Im Rahmen der Entlastung wurde zu Beginn dieses Monats das sogenannte 9-Euro-Ticket eingeführt.
Dies soll Menschen in der momentanen angespannten Situation auf dem Markt und in den gestiegenen Lebenshaltungskosten entlasten.
Nun soll die Differenz des 9-Euro-Tickets zum regulären Ticket auf den Hartz IV-Regelsatz angerechnet werden. Dies bedeutet, dass die Jobcenter nur die regulären Ticketkosten übernimmt und so der Regelsatz entsprechend gekürzt wird. Dies ist inakzeptabel, denn gerade Transferleistungsbezieher*innen profitieren von der Senkung der Fahrtkosten, denn ihre Möglichkeiten der sozialen Teilhabe steigen.
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Berliner Abgeordnetenhaus und in der Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich gegen etwaige Rückforderungen einzusetzen.
Zudem wird von ihnen gefordert entsprechende Verordnungsermächtigungen gemäß den AG-SGB XII und AG-SGB II der jeweiligen Bundesländer zu erlassen.
Entlastung muss bei den Menschen ankommen, die sie wirklich brauchen.
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:
Der Bundesvorstand der SPD möge beschließen:
Im Rahmen der Entlastung wurde zu Beginn dieses Monats das sogenannte 9-Euro-Ticket eingeführt.
Dies soll Menschen in der momentanen angespannten Situation auf dem Markt und in den gestiegenen Lebenshaltungskosten entlasten.
Es soll keine Forderungen bezüglich Rückzahlungen von Differenzen zwischen bereits erstatteten Fahrkarten für Schüler*innen und den 9-Euro Tickets geben. Dies bezieht sich besonders auf die in einigen Bundesländern geforderten Rückzahlungen gegenüber Leistungsbeziehenden von Hartz IV.
Diese Rückforderung ist inakzeptabel, denn gerade Transferleistungsbezieher*innen profitieren von der Senkung der Fahrtkosten, denn ihre Möglichkeiten der sozialen Teilhabe steigen.
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Berliner Abgeordnetenhaus und in der Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich gegen etwaige Rückforderungen einzusetzen.
Zudem wird von ihnen gefordert entsprechende Verordnungsermächtigungen gemäß den AG-SGB XII und AG-SGB II der jeweiligen Bundesländer zu erlassen. Entlastung muss bei den Menschen ankommen, die sie wirklich brauchen.
Im Rahmen der Entlastung wurde zu Beginn dieses Monats das sogenannte 9-Euro-Ticket eingeführt. Dies soll Menschen in der momentanen angespannten Situation auf dem Markt und in den gestiegenen Lebenshaltungskosten entlasten.
Es soll keine Forderungen bezüglich Rückzahlungen von Differenzen zwischen bereits erstatteten Fahrkarten für Schüler*innen und den 9-Euro Tickets geben. Dies bezieht sich besonders auf die in einigen Bundesländern geforderten Rückzahlungen gegenüber Leistungsbeziehenden von Hartz IV.
Diese Rückforderung ist inakzeptabel, denn gerade Transferleistungsbezieher*innen profitieren von der Senkung der Fahrtkosten, denn ihre Möglichkeiten der sozialen Teilhabe steigen.
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Berliner Abgeordnetenhaus und in der Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich gegen etwaige Rückforderungen einzusetzen.
Zudem wird von ihnen gefordert entsprechende Verordnungsermächtigungen gemäß den AG-SGB XII und AG-SGB II der jeweiligen Bundesländer zu erlassen. Entlastung muss bei den Menschen ankommen, die sie wirklich brauchen.