Der SPD Teil des Senats und die SPD-Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, das Berliner Feiertagsgesetz dahingehend zu ändern, dass ab 2019 jährlich am 23. Mai in Berlin ein neuer Feiertag für die Verkündung des Grundgesetzes gilt.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 158/I/2018 (Konsens)