Im November 2017 wurde die Ärztin Kristina Hänel zu Geldstrafe von 6000€ verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert hat.
Es kann und darf nicht sein, dass medizinische Informationen für Frauen*, Ärzt*innen kriminalisieren. Nach § 219a StGB kann die Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen als Werbung verstanden werden und zu einer Verurteilung führen.
Die SPD Bundestagsfraktion hat am 11.12.2017 einen Gesetzesentwurf zur Streichung des § 219a StGB beschlossen aber leider noch nicht in den Bundestag eingebracht. Wir akzeptieren nicht, dass medizinische Informationen und Frauenrechte dem Frieden in der Koalition geopfert werden.
Für uns Sozialdemokratinnen ist klar, dass sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen ein Grundrecht ist. Sexuelle Selbstbestimmung kann nur dann gelebt werden, wenn alle Menschen freien Zugang zu Informationen über medizinische Behandlungen haben. Der angebliche „Lebensschutz“ der CDU/CSU darf nicht dafür sorgen, dass Frauen* in einer solch sensiblen Situation wie einer frühen Schwangerschaft die Informationen über ihre Möglichkeiten vorenthalten werden.
Ein freier Zugang zu medizinischen Informationen ist Teil eines selbstbestimmten Lebens und für uns Sozialdemokratinnen nicht verhandelbares Grundrecht.
Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, den Gesetzentwurf auf Abschaffung des § 219a StGB einzubringen und für sexuelle Selbstbestimmungsrechte einzustehen!
Langfristig muss in der SPD und ihren Arbeitsgemeinschaften eine Debatte über die Abschaffung der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruches geführt werden. Fristenlösung, die faktisch keine Rechtssicherheit für Ärzt*innen und Patient*innen bedeutet, ist nicht akzeptabel. Wir müssen die Debatte über den § 218 StGB in der Gesellschaft führen und verstehen die SPD hier als progressive Kraft, die eine Veränderung der bestehenden Verhältnisse vorantreiben muss. Repressive Gesetze, die Frauen* und Ärtz*innen unterdrücken lehnen wir ab!