Antrag 126/I/2014 Wiedervorlage: Steuerbetrug konsequent ächten!

Status:
Überweisung

Angesichts der aktuellen Debatte über prominente Fälle von Steuerbetrug positionieren wir Jusos uns erneut konsequent gegen jede Form von Steuerhinterziehung sowie ihrer Duldung und Relativierung. Dabei ist für uns klar: Skandalös ist nicht erst der Steuerbetrug einer Person des öffentlichen Lebens, sondern jeder bewusste Versuch, das fiskalische Solidarprinzip eigenmächtig zu schleifen. Dabei geht es nicht um die Höhe der hinterzogenen Steuern, sondern um den Akt als solchen. Zwar sind Steuern kein Selbstzweck, doch in der Demokratie garantieren sie idealerweise die (Um-)Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel im Sinne derer, die auf die Gemeinschaft angewiesen sind. Steuerehrlichkeit ist deshalb nicht eine Möglichkeit unter vielen, sondern Voraussetzung für eine gerechte, demokratisch organisierte Verteilung, für die das Gemeinwohl ausschlaggebend ist und nicht etwa das Ermessen der oder des Einzelnen.

 

Aus rechtstaatlicher Sicht empfinden wir es als unverständlich, dass das Delikt der Steuerhinterziehung mit der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO eine so massive Andersbehandlung im Vergleich zu anderen Straftaten, wie zum Beispiel dem „einfachen“ Betrug erfährt. Dieser Umstand fußt einzig und allein auf der Tatsache, dass der Staat sich – ohne in die eigenen Fahndungsbehörden investieren zu müssen – lukrative Mehreinnahmen generieren will. Von dieser Lösung profitieren außerdem vor allem Vermögende, die es sich leisten können, ihre tatsächlichen Steuerschulden innerhalb einer gesetzten Frist in vollem Umfang nebst Hinterziehungszinsen zurückzuzahlen.

 

Gleichzeitig sind die Steuerfahndungsbehörden in ihrer jetzigen Gestaltung sehr ineffektiv. Die Tatsache, dass die durch die Fahndung der Länder erzielten Steuermehreinnahmen größtenteils an den Bund fließen, lässt in Zusammenhang mit der Tatsache, dass einige Bundesländer wie Bayern und Hessen sich größtenteils darauf beschränken, Einkommenserklärungen der unteren Einkommensgruppen zu prüfen vermuten, dass es einigen Ländern klar um die Sicherung von Standortvorteile für ihre regionalen, großen Unternehmen und vermögenden BürgerInnen geht. Dieser Steuerföderalismus ist zumindest mit ursächlich dafür, dass dem Staat jährlich Steuern in zweistelliger Milliardenhöhe entgehen und ist somit schädlich für den Sozialstaat.

 

Ausgehend von dem Gemeinwohl- und Umverteilungszweck der Steuererhebung und einem Rechtsstaatsverständnis, nach dem nicht die Lukrativität der Strafe für den Staat, sondern die Sanktion unbilligen und sozialschädlichen Verhaltens im Vordergrund stehen muss fordert linke Politik deshalb ein unmissverständliches Vorgehen gegen jede Form von Steuerbetrug. Privat, wie auch in politischer Verantwortung, darf und muss von SozialdemokratInnen daher entschiedenes Eintreten für maximale Steuerehrlichkeit erwartet werden.

 

Deshalb fordern wir:

  • Die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige, die das Steuerrecht bislang zum Sonderrecht für Vermögende macht und unser Gerechtigkeitsverständnis untergräbt.
  • Verlängerung der Verjährungsfristen bei Nachversteuerung bei gleichzeitiger Ausweitung der Aufbewahrungsfristen für Dokumente im Zusammenhang mit steuerlichen Bemessungsgrundlagen.
  • Die Einrichtung einer Bund-Länder-Kommission mit dem Ziel der deutlichen personellen Aufstockung der den Ländern unterstellten Steuerfahndung und eine perspektivische Kompetenzverlagerung hin zum Bund, um indirekte Standortwettbewerbe durch besonders nachlässige Arbeit der Steuerfahndung endlich zu unterbinden.
  • Den weiteren Ankauf sogenannter SteuersünderInnen-CDs, zumindest bis die staatlichen Behörden personell und finanziell in angemessener Weise aufgestockt werden.
  • Die Sanktionierung von Banken und sonstigen Finanzdienstleistern, die Steuerhinterziehung nachweislich ermöglicht, empfohlen oder sogar aktiv befördert haben – bis hin zum Entzug der staatlichen Lizenz.
  • Die deutliche Erhöhung des zu entrichtenden Strafzuschlags im Rahmen der Nachversteuerung (derzeit nur 5%).
Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Angesichts der aktuellen Debatte über prominente Fälle von Steuerbetrug positionieren wir Jusos uns erneut konsequent gegen jede Form von Steuerhinterziehung sowie ihrer Duldung und Relativierung. Dabei ist für uns klar: Skandalös ist nicht erst der Steuerbetrug einer Person des öffentlichen Lebens, sondern jeder bewusste Versuch, das fiskalische Solidarprinzip eigenmächtig zu schleifen. Dabei geht es nicht um die Höhe der hinterzogenen Steuern, sondern um den Akt als solchen. Zwar sind Steuern kein Selbstzweck, doch in der Demokratie garantieren sie idealerweise die (Um-)Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel im Sinne derer, die auf die Gemeinschaft angewiesen sind. Steuerehrlichkeit ist deshalb nicht eine Möglichkeit unter vielen, sondern Voraussetzung für eine gerechte, demokratisch organisierte Verteilung, für die das Gemeinwohl ausschlaggebend ist und nicht etwa das Ermessen der oder des Einzelnen.

 

Aus rechtstaatlicher Sicht empfinden wir es als unverständlich, dass das Delikt der Steuerhinterziehung mit der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO eine so massive Andersbehandlung im Vergleich zu anderen Straftaten, wie zum Beispiel dem „einfachen“ Betrug erfährt. Dieser Umstand fußt einzig und allein auf der Tatsache, dass der Staat sich – ohne in die eigenen Fahndungsbehörden investieren zu müssen – lukrative Mehreinnahmen generieren will. Von dieser Lösung profitieren außerdem vor allem Vermögende, die es sich leisten können, ihre tatsächlichen Steuerschulden innerhalb einer gesetzten Frist in vollem Umfang nebst Hinterziehungszinsen zurückzuzahlen.

 

Gleichzeitig sind die Steuerfahndungsbehörden in ihrer jetzigen Gestaltung sehr ineffektiv. Die Tatsache, dass die durch die Fahndung der Länder erzielten Steuermehreinnahmen größtenteils an den Bund fließen, lässt in Zusammenhang mit der Tatsache, dass einige Bundesländer wie Bayern und Hessen sich größtenteils darauf beschränken, Einkommenserklärungen der unteren Einkommensgruppen zu prüfen vermuten, dass es einigen Ländern klar um die Sicherung von Standortvorteile für ihre regionalen, großen Unternehmen und vermögenden BürgerInnen geht. Dieser Steuerföderalismus ist zumindest mit ursächlich dafür, dass dem Staat jährlich Steuern in zweistelliger Milliardenhöhe entgehen und ist somit schädlich für den Sozialstaat.

 

Ausgehend von dem Gemeinwohl- und Umverteilungszweck der Steuererhebung und einem Rechtsstaatsverständnis, nach dem nicht die Lukrativität der Strafe für den Staat, sondern die Sanktion unbilligen und sozialschädlichen Verhaltens im Vordergrund stehen muss fordert linke Politik deshalb ein unmissverständliches Vorgehen gegen jede Form von Steuerbetrug. Privat, wie auch in politischer Verantwortung, darf und muss von SozialdemokratInnen daher entschiedenes Eintreten für maximale Steuerehrlichkeit erwartet werden.

 

Deshalb fordern wir:

  • Die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige, die das Steuerrecht bislang zum Sonderrecht für Vermögende macht und unser Gerechtigkeitsverständnis untergräbt.
  • Verlängerung der Verjährungsfristen bei Nachversteuerung bei gleichzeitiger Ausweitung der Aufbewahrungsfristen für Dokumente im Zusammenhang mit steuerlichen Bemessungsgrundlagen.
  • Die Einrichtung einer Bund-Länder-Kommission mit dem Ziel der deutlichen personellen Aufstockung der den Ländern unterstellten Steuerfahndung und eine perspektivische Kompetenzverlagerung hin zum Bund, um indirekte Standortwettbewerbe durch besonders nachlässige Arbeit der Steuerfahndung endlich zu unterbinden.
  • Den weiteren Ankauf sogenannter SteuersünderInnen-CDs, zumindest bis die staatlichen Behörden personell und finanziell in angemessener Weise aufgestockt werden.
  • Die Sanktionierung von Banken und sonstigen Finanzdienstleistern, die Steuerhinterziehung nachweislich ermöglicht, empfohlen oder sogar aktiv befördert haben – bis hin zum Entzug der staatlichen Lizenz.
  • Die deutliche Erhöhung des zu entrichtenden Strafzuschlags im Rahmen der Nachversteuerung (derzeit nur 5%).