Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen von vor fremdenfeindlichen Angriffen betroffenen Einrichtungen
Um eine akute Gefährdungssituation für Geflüchtete, engagierte AnwohnerInnen und MitarbeiterInnen von Unterkünften auszuschließen hat die zuständige Senatsinnenverwaltung auf die die ihr nachgeordneten Behörden (u.a. Polizei und Verfassungsschutz) insofern einzuwirken, dass alle rechtlichen Mittel voll ausgeschöpft werden, um Straftaten schon im Vorfeld zu verhindern.
Anmeldungen von Demonstrationen die in der Umgebung stattfinden sollen sind unverzüglich dem Bezirksamt und der Öffentlichkeit mitzuteilen.
LPT 17.05.2014 – Überwiesen an FA III Innen- und Rechtspolitik
Stellungnahme des Fachausschusses
Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen, Flüchtlinge vor fremdenfeindlichen Angriffen zu schützen, ist berechtigt und wird unterstützt. Hierzu sind die Sicherheitsbehörden (u.a. Polizei und Verfassungsschutz) im Rahmen der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten (vgl. § 1 Abs. 3 ASOG) ohnehin verpflichtet. Aus dem Antrag wird nicht deutlich, ob und welche rechtlichen Mittel hierzu bislang nicht ausgeschöpft worden sind und welche konkreten Maßnahmen die Senatsverwaltung für Inneres und Sport als Aufsichtsbehörde treffen soll. Der Fachausschuss versteht den Antrag daher eher als einen Appell, die betroffenen Einrichtungen vor fremdenfeindlichen Angriffen besonders zu schützen. Dazu gehört auch ein zivilgesellschaftlicher Dialog vor Ort und bürgerschaftliche Solidarität mit den Flüchtlingen.
Die bisherige Praxis, Demonstrationen auf Nachfrage rechtzeitig bekannt zu geben, sobald die Einzelheiten mit dem Anmelder und den beteiligten Stellen geklärt sind, hat sich bewährt, um die Organisation von Gegendemonstrationen zu ermöglichen und eine Gewalteskalation zu vermeiden.