Ä-2 zum Antrag 117/I/2019

Ergänzungsantrag zu Antrag 117 in der Fassung der Antragskommission

 

Ergänze im Anschluss an Zeile 31

Neben der generell verbesserten Bezahlung, sind auch die unterschiedlichen Bildungsabschlüsse in der Bezahlung anzuerkennen. Um diejenigen mit einem Studium stärker für den Beruf in einer Kindertagesstätte zu gewinnen, sollte deren Bezahlung über denen der Fachschulabsolventinnen und Fachschulabsolventen liegen. Fachkräfte, die ihr Studium an Hochschulen und Universitäten in Studiengängen wie bspw. „Erziehung und Bildung im Kindesalter“ mit einem Bachelor abgeschlossen haben, kommen kaum als Fachkräfte in der Kita an. Deshalb sollte für studierte Fachkräfte mit einem Bachelorabschluss eine neue Gehaltsstufe geschaffen und diese knapp unterhalb des Gehaltes für Grundschullehrende eingereiht werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: FA IV - Kinder Jugend Familie, FA V - Stadt des Wissens (Konsens)