Ä-14 zum Antrag 183/I/2019

Zeile 98 – 100 statt „Damit die Einhaltung der ZV überprüft werden kann, ist ein Controllingsystem mit geeigneten Anreiz- und Sanktionsinstrumenten zu etablieren.“

 

Neu: 

 

„Zur Überprüfung der Einhaltung und Erreichung der Zielvereinbarungsinhalte ist ein gesamtstädtisches Monitoringsystem zu etablieren. Dieses meldet Abweichungen an die für die Steuerung verantwortlichen Stellen.“

 

Hintergrund: Es geht nicht (wie das Wort Sanktionsinstrument nahelegt)  um die „Bestrafung“ derjenigen, die Ziele nicht erreichen, sondern um die Ursachenanalyse und das Gegensteuern. Vorbild ist dabei das Modell der Steuerung der Bürgerämter mit dem zweistufigen Steuerungsmodell (politisch und fachlich) und der Monitoring-Stelle.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)