Ä-06 zum Antrag 01/I/2015

Status:
Ablehnung

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„Die Gestaltungskraft der Bezirke kann sich bei der gegebenen restriktiven Entwicklung der zugewiesenen Globalsummen allerdings nur noch bei der Verwaltung und Verteilung des Mangels entfalten. Gleichzeitig bewirkt das Instrument der Globalzuweisungen, dass sich der Unmut der Bevölkerung wegen der Leistungskürzungen gegen die Bezirke und nicht gegen die für die Ausgabenkürzungen verantwortliche Landesebene richtet.“

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)