Ä-05 zum Antrag 183/I/2019

Zeilen 247 – 272: Der Abschnitt „Bessere Zusammenarbeit zwischen den Senats- und den Bezirksverwaltungen“ wird durch folgende Formulierung ersetzt:

 

Politische Mehrheiten begründen politische Verantwortung. Deshalb setzen wir uns im Rahmen des von uns vorgeschlagenen Verfassungskonvents dafür ein, das politische Bezirksamt einzuführen und damit auch in den Bezirksämtern das Mehrheitsprinzip anzuwenden.

 

Die Abteilungen in den Bezirksämtern sind derzeit sehr unterschiedlich zugeschnitten. Wir werden prüfen, inwieweit ein einheitlicher Zuschnitt Prozesse beschleunigen und vereinfachen kann und im Zuge der Einführung eines politischen Bezirksamtes umgesetzt werden kann.

 

Wir werden die Gremien- und Beratungsstruktur zwischen Bezirksämtern und Senat kritisch überprüfen und Doppelstrukturen abbauen. Die Fachberatungen in den Ausschüssen des Rates der Bürgermeister wollen wir mit den monatlichen Fachstadträtesitzungen zusammenführen. Die Senatsverwaltungen bringen ihre Themen ebenfalls in diese Sitzungen ein.
Die Aufgaben in den Bezirken sind in den letzten Jahren, unter anderem durch das Bevölkerungswachs komplexer und umfangreicher geworden. Dem wollen wir durch die Wiedereinführung einer sechsten Abteilung in allen Bezirken Rechnung tragen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)