Ä-10 zum Antrag 69.1/I/2019

Status:
Zurückgezogen

Füge als neue Absatzpunkte ein auf Seite 127 nach Zeile 62:

 

„Modernisierungsumlagen sollen generell nur zulässig sein, wenn die Kosten der Modernisierung aus den Mieteinnahmen der letzten zehn Jahre und den zu erwartenden Mieteinnahmen der nächsten zehn Jahren nicht gedeckt werden können.

 

Der Zeitraum der zulässigen Erhöhung der Miete aufgrund der Modernisierungsumlage ist auf die Laufzeit der Finanzierung der Modernisierungskosten zu begrenzen. Nach diesem Zeitraum sind Belastungen durch die durchgeführte Modernisierung ausgeschlossen.“

Empfehlung der Antragskommission:
erledigt bei Annahme A-09 (Kein Konsens)