Ä-22 zum Antrag 183/I/2019

ÄA 183/I/2019 Ergänzung Z. 479 einfügen hinter „umzusetzen.“

 

„Insbesondere das IT-Dienstleistungszentrum Berlin als zentraler IT-Dienstleister Berlins trägt bei der Umsetzung des E-Government-Gesetzes eine entscheidende Rolle. Es ist entsprechend mit den notwendigen Ressourcen auszustatten. Der Prozess der Neuaufstellung des ITDZ muss weiterhin kritisch-konstruktiv begleitet werden.

Die digitale Transformation der Stadt Berlin erfordert noch stärker als bislang einer strategischen Ausrichtung. Unter Einbeziehung aller Behörden im Land Berlin sollen konkrete Vorhaben und Maßnahmen zur Digitalisierung in allen Fachbereichen der Stadt in einem Strategiepapier gebündelt und so für alle Akteure sowie die Bevölkerung transparent gemacht werden. Es müssen zudem ein verbindlicher Zeitplan sowie klare Zuständigkeiten für die Umsetzung dieser Digitalisierungsprojekte definiert werden. Insbesondere die Kompetenzen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, der neuen IKT-Steuerung innerhalb der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie des neuen Staatssekretärs für Verwaltungs- und Infrastrukturmodernisierung in der Senatskanzlei sind klar voneinander abzugrenzen, um Doppelzuständigkeiten zu vermeiden.

In einer smarten Verwaltung werden Digitalisierung und Vernetzung zahlreiche neue Rollen und damit verbundene Aufgaben mit sich bringen. Wir wollen dem Beispiel vieler Großstädte folgen und die Aufgaben der Staatssekretärin für Informations- und Kommunikationstechnik so weiterentwickeln, dass sie einem/einer „Chief Digital Officer“ (CDO) entsprechen. Damit soll der/die neue CDO nicht nur die strategische und operative Führung der internen Verwaltungs-IT verantworten, sondern die digitale Transformation der gesamten Stadt Berlin und damit die Erarbeitung von neuen digitalen Strategien vor allem im Bereich Smart City in den Fokus nehmen. Zentrale Aufgabe des/der CDO ist es, Digitalisierungstrends und Entwicklungen innerhalb und außerhalb der öffentlichen Verwaltung kritisch zu begleiten und auf ihre Anwendbarkeit in der Stadt Berlin zu überprüfen.

Darüber hinaus wollen wir auch auf fachlicher Ebene Datenanalytiker für die öffentliche Verwaltung gewinnen, um innerhalb der Behörden systematisch neue digitale Daten im Rahmen eines datengetriebenen Government-Ansatzes zu erschließen und zu nutzen.

Um die Verwaltungsführung in die Lage zu versetzen, neue Trends und Anwendungen der Digitalisierung in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zu erkennen und umzusetzen, sollten Verwaltungen „Digitale Scouts“ ernennen, die neue Entwicklungen identifizieren und die jeweilige Verwaltungsführung diesbezüglich beraten.“

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)