Füge ein am Ende des Antrags als neuen Puntk
- Schaffung eines landeseigenen CarSharing-Unternehmens
Die Gründung eines landeseigenen Unternehmens für CarSharing schnellstmöglich, jedoch spätestens bis zum Jahr 2030, um das Angebot aufzubauen und langfristig sicherzustellen.
Grundsätzlich dürfen die Ausrichtung und Handlungen dieses landeseigenen Unternehmens den Bestrebungen, den ÖPNV als Rückgrat der Mobilitätswende auszubauen und Straßen und Quartiere fuß- und radverkehrsfreundlich umzubauen nicht im Wege stehen und müssen diesen Interessen untergeordnet werden.
Dieses Unternehmen soll allgemeinwohlorientiert und somit höchstens kostendeckend arbeiten, sodass alle Menschen die Möglichkeit der flexiblen Mobilität, auch mit einem Auto erhalten. Hierfür ist auch die Etablierung des in Punkt 4 aufgeführten Modells eines Kombi-Tickets mit dem ÖPNV denkbar.
Das gesamte Berliner Stadtgebiet soll als sogenanntes Geschäftsgebiet ausgewiesen werden, sodass die Fahrzeuge überall in der Stadt abgestellt werden können. Zum späteren Zeitpunkt soll auch das Berliner Umland mit eingeschlossen werden.
Die Fahrzeuge sollen von Beginn an ausschließlich batterieelektrisch betrieben werden. Dazu muss insbesondere als Vorleistung zeitnah ein angemessene Lade-Infrastruktur bereitgestellt werden, da manche Bezirke in diesem Bereich noch erhebliche Defizite aufweisen.
Generell sollen CarSharing und die damit verbundene Infrastruktur, wie z.B. Ladestationen, für mobilitätseingeschränkte Nutzer*innen und/ oder Passagiere besser zugänglich gemacht werden. Beim Angebot des landeseigenen Unternehmens sollten Familien- und Freundeskreise unterstützt werden, in denen Angehörige mit mobilen Einschränkungen und/oder Mehrfachbehinderung leben, die sich kein eigenes Fahrzeug oder keinen entsprechenden Umbau leisten können und/oder den ÖPNV deshalb nicht nutzen können. Behindertengerechte Fahrzeuge zur Nutzung durch diese Zielgruppe sollten beschaffen und in den Fuhrpark aufgenommen werden, sodass niemand aus dem Umstieg auf CarSharing ausgeschlossen wird.
Das landeseigene Unternehmen soll mit Arbeitgeber*innen zusammenarbeiten, um Carsharing vermehrt für berufliche und geschäftliche Fahrten zu nutzen.
Die in den vorherigen Punkten angestrebten Vereinheitlichung sowie verbesserten Organisation der Nutzung von CarSharing in Berlin und Brandenburg sollten beim Aufbau des landeseigenen Unternehmens mitgedacht und das Unternehmen in diese Strukturen ebenfalls miteingebunden werden.