Änderungsanträge zum Leitantrag | Stand 14.05.2025

ÄA-NrAntragsteller*inZeileÄnderungsantragVotum AKKonsens
ÄA35aFA VIII Soziale Stadt1Zeile 1-690

Wachstumserfolge Berlins – Herausforderungen für die Wohnungspolitik bewältigen
Die starke wirtschaftliche Entwicklung Berlins seit Ende der „Nuller“-Jahre ist eine große Erfolgsgeschichte – insbesondere der SPD, die bereits in den 90ern, vor allem aber seit 2001 maßgeblich die Stadtentwicklungspolitik Berlins verantwortet. Die verfügbaren Pro-Kopf-Einkommen der privaten Haushalte stiegen in den letzten 20 Jahren stark an. Diese Aufwärtsentwicklung aus der in den 90ern und bis 2006 „schrumpfenden“ Stadt heraus sehen wir mit Stolz, aber auch mit klarem Blick auf daraus resultierende Herausforderungen und Fehlentwicklungen. Die SPD steht dabei stets für sozialen Zusammenhalt, Handlungs- und Lösungskompetenz sowie stadtwirtschaftliche Realitätstüchtigkeit.
500.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze hat Berlin in den letzten 16 Jahren dazu gewonnen. Die Bevölkerung nahm in diesem Zeitraum nur um etwa gleich viele Einwohner zu, denn im „Speckgürtel“ rund um Berlin, aber jenseits der Berliner Landesgrenze stieg die Zahl der Haushalte seit der Wende um 200.000 Haushalte an.
Dank der großen Attraktivität und wachsenden Wirtschafts- und Finanzkraft konnte die hohe Verschuldung Berlins sogar teils abgebaut werden. Trotz Rückschlägen und gegenteiligen Entwicklungen infolge der Flüchtlingskrise ab 2015, der Corona-Pandemie ab 2020, trotz zusätzlich ausgelöster Flüchtlingsströme infolge des imperialistischen Überfalls Russlands auf die Ukraine, trotz in der Folge gestiegener Zinsen und Finanzierungslasten sind Aufwärtstrend und Wachstum Berlins bundesweit überdurchschnittlich und anhaltend.
Immerhin: Von 2011-2024 wurden in Berlin mit Investitionen von 65 Milliarden € ca. 180.000 Wohnungen gebaut, für 350.000 Menschen, ein riesiger, aber notwendiger Erfolg. Wo würden diese Menschen heute wohnen, wie stark wären die Mieten gestiegen, wenn es diese Wohnungen nicht gäbe, wenn sie den Markt nicht entlastet hätten?

Zwei Drittel dieser Wohnungen wurden rein privat finanziert, nur 7 % dieser Wohnungen öffentlich gefördert. 75 % des Wohnungsbaus erfolgte durch private Bauherren. Die Landeseigenen errichteten seit 2011 immerhin 33.000 Wohnungen, etwa ein Fünftel des Wohnungsneubaus, verfehlten aber ihre Zielvorgaben allein zwischen 2017 und 2023 um 15.000 Wohnungen. Genossenschaften hatten einen Anteil von 3% am Neubau.
Bis zum Jahr 2040 wird Berlin um weitere 200.000 Einwohner auf über 4 Millionen wachsen, laut Stadtentwicklungsplan 2040 des Senats müssen bis dahin etwa 250.000 Wohnungen neu gebaut werden, das sind 12 % des heutigen Wohnungsbestands (2,03 Mio. WE gab es in 2024), die Größenordnung eines 13. Bezirks, ein Investitionsvolumen von 100 Milliarden €.
AblehnungDissens
ÄA35bFA VIII Soziale Stadt1Mietniveau differenziert, Mietbelastung gesunken
Der tatsächliche Anstieg der Bestandsmieten (ortsübliche Vergleichsmiete) in Berlin beträgt seit 2014 durchschnittlich ca. 2 % pro Jahr (Anstieg OVM 2014-2023 um 25 %). Die Einkommen wuchsen im gleichen Zeitraum deutlich stärker (Zuwachs 2005-2014 ca. 21 %; 2014-2023 ca. 30 %), entsprechend sank die Mietbelastung der meisten Haushalte (Zensus 2014, IBB Wohnungsmarktbericht). In den letzten fünf Jahren stiegen die Mieten jährlich im Schnitt sogar nur um 1,3 %.
Die Miethöhe von zwei Dritteln der Mietwohnungen liegt unter 6 bzw. 8 EUR (Zensus 2022). Nur jede achte Wohnung kostet über 10 EUR/qm Miete. Im Vergleich zu anderen europäischen Hauptstädten ist das Berliner Mietenniveau von im Schnitt 7,21 €/qm nettokalt in 2024 (2016 waren es noch 6,39 €) weiterhin erstaunlich niedrig – aber verlockend für Investoren. Die Einkommens- und Mietenentwicklung ist in Berlin allerdings sehr unterschiedlich verteilt.
Die Wohnungspolitik der SPD beeinflusst und begrenzt wirksam das Mietniveau in Berlin und sichert eine soziale Wohnungsversorgung. Seit Jahren gibt es kostenlose Mieterberatungsangebote in allen Bezirken, die Kontrolle überhöhter Mieten wurde mit der Novellierung des Wohnraumversorgungsgesetzes 2024 neu organisiert.
Umwandlung im Griff und fast auf „Null“ gedrückt
In den 81 Berliner „Sozialen Erhaltungsgebieten“ ging die Umwandlung von Miet- und Eigentumswohnungen auf „null“ zurück, berlinweit wurde im 1. Halbjahr 2024 nur noch für 80 Wohnungen die Umwandlung beantragt. 2013 wurden dagegen noch 9.000 Wohnungen umgewandelt, 2014 waren es 11.000 Wohnungen. 2019 wurden 13.000 Wohnungen umgewandelt.
Es kam nach Einführung des später gescheiterten Mietendeckels 2020 zu einem sprunghaften Anstieg der Umwandlungszahlen auf 19.189 Wohnungen – ein Plus von 51 Prozent gegenüber 2019. 2021 stieg die Zahl noch einmal um 50 Prozent auf 28.783 Wohnungen. Im Oktober 2021 trat in Berlin die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB in Kraft, die Umwandlungen gingen auf einige wenige Dutzend zurück. Ein weiterer kaum zu überschätzender Erfolg der Politik der SPD in Berlin und auf Bundesebene.
Allerdings wurden seit 2014 insgesamt über 120.000 Wohnungen umgewandelt, daher wird es weiterhin jedes Jahr zahlreiche Eigenbedarfskündigungen nach Ablauf der Kündigungssperrfristen geben. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert, den Eigenbedarf restriktiver zu definieren. Insbesondere Hamburg und Berlin müssen als Bundesländer gemeinsam aktiv werden.
AblehnungDissens
ÄA35cFA VIII Soziale Stadt1Wichtigstes Instrument der Wohnungspolitik der SPD

Der große Bestand von fast 400.000 Wohnungen der sieben städtischen Wohnungsbaugesellschaften sowie die fast 200.000 Wohnungen der 37 Genossenschaften des BBU, die öffentliche Förderung von Neubau und Modernisierung sowie ein rechtssicherer Mietspiegel sind die tragenden Säulen der sozialen Wohnungspolitik der SPD.

Das wichtigste Instrument ist dabei die Kooperationsvereinbarung mit den Landeseigenen, die soziale Vermietungsvorgaben für derzeit 370.000 Wohnungen regelt. Neuvermietungen erfolgten 2024 zu über 70 % an WBS-Berechtigte. Das „Leistbarkeitsversprechen“ garantiert den WBS-berechtigten Mieterhaushalten der Landeseigenen eine Netto-Mietbelastung von max. 27 % des Haushaltsnettoeinkommens.
Der Berliner Bestand an mietpreis- und belegungsgebundenen (Sozial)-Wohnungen belief sich 2023 auf insgesamt 114.140 Wohnungen, ein Anteil von 6,6 % am gesamten Mietwohnungsbestand. Von 2014 bis 2024 wurden 26.170 geförderte Wohnungen bewilligt, bis Ende 2024 davon 14.000 Wohnungen fertiggestellt. 2024 war mit einem bewilligten Fördervolumen von mehr als 1,3 Mrd. EUR für 5.188 geförderte Wohnungen ein Rekordjahr. Insgesamt wurde von 2014 bis 2024 ein Fördervolumen von fast 3,5 Mrd. EUR bewilligt, im Schnitt also unter 400 Mio. € jährlich.
Extremer Wohnungsmangel wird ausgenutzt.

Trotz aller Erfolge der konsequent mieterfreundlichen und sozialen Wohnungspolitik der SPD – längst sind negative Effekte und Schattenseiten der wachsenden Stadt als auch Folgen politischer Fehlleistungen der letzten Jahrzehnte spürbar, insbesondere auf dem Wohnungsmarkt. Über 120.000 Wohnungen fehlen in Berlin derzeit, die Fluktuationsreserve, der marktaktive Leerstand ist auf etwa 1 % des Berliner Wohnungsbestands abgesunken. Allein 40 – 50.000 zusätzliche Wohnungen wären aktuell für eine ausreichende Fluktuationsreserve erforderlich.
Wohnungssuchende spüren das, leiden besonders. Schwachstellen im Mietrecht werden von skrupellosen Eigentümern aufgrund der Mangellage ausgenutzt. Zu viele Wohnungen werden auf Zeit oder möbliert angeboten, um den Mietspiegel zu umgehen und höhere Mieten herauszuholen. Wohnungsinserate zeigen oft geforderte Neuvertragsmieten auf, die beim Doppelten und mehr der ortüblichen Vergleichsmiete liegen. Allerdings ist die Datenbasis schmal, ohnehin werden viel zu wenig Wohnungen angeboten. Die meisten Vermieter nutzen zudem andere Vertriebswege. Das durch Immobilieninserate verbreitete Zerrbild dient dazu, einen „Mietenwahnsinn“ zu behaupten.

Der Pro-Kopf-Wohnflächenverbrauch in Berlin liegt bei 38 qm. Davon kann man in Amsterdam, Paris, Barcelona, London oder Mailand nur träumen, dort liegen die Neuvertrags- und Bestandsmieten oft doppelt so hoch. Doch der in den letzten Jahren starke Anstieg der freien Neuvertragsmieten in Berlin von 12 €/qm auf 15 €, teils in Mitte oder Friedrichshain auf bis zu 20 € beunruhigt. Kein Beleg für explodierende Mieten in Berlin, doch für eine extreme Mangellage bei anhaltend starker Nachfrage.
AblehnungDissens
ÄA35dFA VIII Soziale Stadt1Wir haben verstanden !
Die Politik ist mehr gefordert denn je. Während unter SPD-Bausenatoren der Wohnungsneubau ab 2012 stark anzog, von 12.000 auf 25.000 Baugenehmigungen bis 2016, nimmt er seitdem wieder ständig ab. Unter Rot-Rot-Grün, in der Amtszeit der Bausenatorin Lompscher (Linke) gingen die Genehmigungszahlen bereits um ein Drittel zurück. Mietendeckel, Enteignungsvolksentscheid sowie ab

2022 stark gestiegene Bau- und Finanzierungskosten trugen dazu bei, dass die Zahl der Baugenehmigungen bis 2024 auf nur noch 9.900 Wohnungen schrumpfte. 60 % weniger als 2015, nicht einmal die Hälfte des jährlichen Bedarfs.
Aber auch ewig dauernde Planungsverfahren mit unsicherem Ausgang (Bauleitplanungen für 2500 Wohnungen in Lichterfelde-Süd oder am Pankower Tor dauerten 15 Jahre!) und hohe Quotenvorgaben für Sozialwohnungen erschweren den Wohnungsbau. Banken und Entwickler scheuen zunehmend die Risiken in Berlin, investieren lässt sich auch in Hamburg und anderen Ballungsräumen. In den letzten 10 Jahren wurden in Berlin die angestrebten Zielzahlen für Neubau-Fertigstellungen stets um ein Viertel bis ein Drittel verfehlt. Wenn sich nichts ändert, wird der extreme Wohnungsmangel über Jahrzehnte fortgeführt.
Die Beseitigung des Wohnungsmangels darf aber nicht auf eine ferne Zukunft verschoben werden! Der extreme Wohnungsmangel ist derzeit in Berlin die brennende soziale Frage.

Viele Ziele im neuen Koalitionsvertrag der Bundesregierung gehen in die richtige Richtung:
• Sicherheit und mehr Schutz für Mieter
• Verringerung der Umgehungsmöglichkeiten von Mietspiegeln
• Vereinfachung, Erleichterung und Beschleunigung des Wohnungsbaus im Baurecht
• Stärkung der baurechtlichen Instrumente der Kommunen
• Steuerliche und finanzielle Förderung des Wohnungsbaus

Diese Maßnahmen können Rückenwind für den Wohnungsbau in Berlin auslösen.
• Berlin braucht einen neuen Gemeinwohl-Stadtvertrag mit privaten Akteuren und Bauherren – und der Stadtbürgerschaft
• Berlin braucht einen Wohnungsbau-Turbo – jetzt!
Ein entspannterer Wohnungsmarkt ist Voraussetzung für wirksamen Mieterschutz, der eine weiterhin konsequente, kluge und maßvolle Regulierung erfordert.
Berlin muss seine Prioritäten und Ziele neu ausrichten und so zügig wie möglich wieder eine Stadt werden, die Platz für alle bietet. Priorität für den Wohnungsbau erfordert konsequente, kompetente und mutige politische Führung. Unser Fürsorgeauftrag als SPD ist, ein bezahlbares und ausreichendes Wohnungsangebot zu schaffen und zu bewahren, ohne dabei die Lebensqualität und Attraktivität Berlins zu vernachlässigen. Verantwortungsvolle Stadtentwicklungspolitik muss dafür sorgen, dass alle Menschen in der Stadt bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum finden – nicht irgendwann, sondern schnellstmöglich!
Dies kann nur als gemeinsame Anstrengung aller Akteure – Private Bauherren und Investoren, Landeseigene und Genossenschaften, Politik und Verwaltung auf Landes- und Bezirksebene – gelingen.
Die SPD anerkennt die mit 75 % Anteil am Wohnungsneubau überragende Bedeutung privaten Engagements und privater Investitionen in den Wohnungsbau der letzten 15 Jahre. Die SPD will mit allen, die an einer Beschleunigung des Wohnungsbaus und einer sozialen Wohnraumversorgung verantwortungsbewusst mitwirken, kooperieren. Nur dann kann Berlin die gewaltigen planerischen, baulichen und finanziellen Herausforderungen – 100 Milliarden für Wohnungsbau bis 2040 – der kommenden zwei Jahrzehnte erfolgreich bewältigen.
AblehnungDissens
ÄA35eFA VIII Soziale Stadt1Die Wohnungsbauförderung, nach 10 Jahren von wenigen Hundert Millionen im Jahr auf weit über 1 Mrd € angestiegen, wird nur einen kleinen Anteil des Investitionsbedarfs decken können. Ohne privates Kapital von institutionellen Anlegern, privaten Investoren, Genossenschaften, Baugruppen und kleinen „Häuslebauern“ wird Berlin seine Wohnungsbauziele verfehlen.
Die sieben landeseigenen Wohnungsunternehmen bleiben ein wichtiges Instrument für den Bau bezahlbarer Wohnungen. Das von der SPD einst formulierte Ziel von 400.000 Wohnungen der Landeseigenen, die „Roadmap“, wird Berlin 2026 erreichen. Ein weiterer Meilenstein und großer Erfolg, der bis Ende der 2030er Jahre um weitere 50-100.000 neue Wohnungen ausgebaut werden muss. Wir werden die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften dabei wirtschaftlich unterstützen, vor allem durch die gemeinsam mit dem Bund auszuweitende Wohnbauförderung, die Vergabe städtischer Grundstücke und bei Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Doch entscheidend für eine Entspannung des Wohnungsmarkts werden die Kooperations- und Investitionsbereitschaft privater Akteure sein – oder wir scheitern.
Immerhin – das von der SPD eingeführte „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ und die Wohnungsbauförderung ermöglichen dabei in großem Umfang den Bau preiswerter Wohnungen und die Finanzierung von Infrastruktur durch Private. Dieses Instrument zeigt seit 10 Jahren, wie es Berlin gelingen kann, die Herausforderungen zu bewältigen.

Fehlentwicklung umdrehen, Steuereinnahmen in der Stadt halten
Gravierende Versäumnisse der Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik seit den 90er Jahren führten zu einer schwerwiegenden Fehlentwicklung zulasten Berlins. Das Plus von 500.000 Arbeitsplätzen in Berlin ging und geht einher mit einem riesigen Zuwachs an Haushalten im „Speckgürtel“. 200.000 meist einkommensstärkere steuerpflichtige Haushalte zogen ins Umland oder kamen erst gar nicht in Berlin an, als sie sich in der Metropolregion niederließen. Überall rund um Berlin wachsen die Neubausiedlungen, meist mit hohem Anteil an Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Für viele Berliner Familien – Steuerzahler-Haushalte mit Kindern – eröffnet sich im Umland erst die Chance, sich mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen und Eigentum zu bilden. Der Erwerb der “eigenen vier Wände” ist in Berlin für breite Bevölkerungsschichten aus dem eigenen Einkommen dagegen oft kaum finanzierbar, das Angebot zudem gering.
Dadurch verliert Berlin jährlich Einnahmen aus Einkommenssteuern und dem Finanzausgleich iHv von 20 bis 25 Tausend EUR pro Haushalt, jedes Jahr. Derzeit entgehen Berlin jährlich etwa 3 Mrd EUR aufgrund dieser Dynamik „Arbeiten in Berlin, Leben im Umland“ mit enormen Belastungen des Klimas durch Verkehr. Diese Entwicklung muss Berlin umkehren, indem verstärkt familiengerechte, bezahlbare Wohnungen und Eigenheime innerhalb der Landesgrenzen errichtet werden, auch um den Umwandlungsdruck in attraktiven Altbauquartieren zu senken.
Die SPD will einkommensstärkere Haushalte in Berlin halten. Eine der besten Formen der Altersvorsorge ist der Bau oder Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie. Es gibt Sicherheit vor Mieterhöhungen oder Eigenbedarfskündigungen. Konzepte bspw für die städtebauliche Entwicklung kompakter Gartenstädte des 21. Jahrhunderts liegen seit Jahren vor und harren der Realisierung. Auch das Projekt der Bürgerstadt Buch für bis zu 70.000 Wohnungen auf schon gut erschlossenen Flächenpotentialen im Nordosten Berlins, 2019 von Fachleuten der SPD ausgearbeitet, wurde bisher nur in kleinen Teilen aufgegriffen und eine Realisierung vorbereitet. Dabei sah das Konzept große Potentiale insbesondere auch für Genossenschaften, Baugruppen und experimentellen Wohnungsbau vor, die bisher im Berliner Wohnungsbau kaum eine Rolle spielen.

Die SPD hat einen ganzheitlichen, realistischen und sozialen Blick auf die Stadtentwicklung.
Nicht Einzelinteressen, sondern das Wohl der Stadtgesellschaft insgesamt sind Ausgangspunkt unserer Konzepte. Mit entschlossener politischer Führung in Partei und Senat statt Dominanz von Ressortinteressen, mit Kompetenz und klarer Kommunikation realitätstüchtiger Ziele und Konzepte kann die SPD verlorenes Vertrauen zurückgewinnen.
Berlin – we can!
AblehnungDissens
ÄA01Pankow18ergänze nach „gewährleistet“: „Wir wollen ein Berlin, in welchem der Wohnungsmarkt den Menschen dient und nicht andersherum.“Annahme in der Fassung der AK:
„Wir wollen ein Berlin, in dem der Wohnungsmarkt den Menschen dient.“
Konsens
ÄA44Ingo Siebert, Franziska Drohsel41Ersetze Zeile 41/42 vom ‚Das’ bis ‚Marktes’ durch: Das erfordert ein klares Bekenntnis zum Wohnungsbau, zur Wohnraumförderung, zur Kommunalisierung von Wohnraum und zur Regulierung des MarktesErledigt durch LeitantragKonsens
ÄA47Abt. 0602 Steglitz Zentrum / Malte Behrmann (Delegierter)41Einfügen Zeile 41 nach „-boten“: „Die gegenwärtige Entwicklung auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt ist unter anderem auf den erheblichen Anstieg der Bodenpreise in der Stadt zurückzuführen. Die vielfache Wertsteigerung in den vergangenen zwei Jahrzehnten hat insbesondere spekulativ agierende Akteure begünstigt. Die finanziellen Belastungen dieser Entwicklung tragen alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt.“AnnahmeKonsens
ÄA02Pankow42streiche „, wirkt“ bis „aus“AblehnungKonsens
ÄA03Pankow62ergänze nach „bietet“: „Die Wohnungspolitik stellt die zentrale soziale Frage unserer Stadt dar. Dabei wird auch deutlich, dass mit einer funktionierenden sozialen Wohnungspolitik auch rechtsextremen Kräfte, wie die AfD, politisch bekämpft werden kann.“Annahme in der Fassung der AK:
„Die Wohnungspolitik ist die zentrale soziale Frage unserer Stadt. Ein aktive, soziale Wohnungspolitik fördert zugleich das Vertrauen der Berliner*innen in staatliche Handlungsfähigkeit.“
Konsens
ÄA04Neukölln65ergänze nach „Regulierung des Marktes“: (…) sowie seiner gemeinwohlorientierten Umstrukturierung.Annahme in der Fassung der AK:
Ersetze „und zur Regulierung des Wohnngsmarktes“ durch „sowie zur Regulierung und gemeinwohlorientierten Strukturierung des Wohnungsmarktes“
Konsens
AKVorschlag für die AK65Füge ein:
„Gemeinwohlorientierte Akteure, Bauherren von selbstbewohntem Eigentum und von Betriebswohnungen sowie alle langfristig orientierten Bestandshalter sind eingeladen, sich intensiver am Bauen in Berlin zu beteiligen.“
AnnahmeKonsens
ÄA05Pankow75streiche „Mit“ bis „Miteinanders.“AnnahmeKonsens
ÄA06Neukölln107ergänze nach „Genossenschaften“: Auch Möglichkeiten der Neuen Wohngemeinnützigkeit wollen wir stärker nutzen.AblehnungKonsens
ÄA36FA VIII Soziale Stadt121Zeilen 121ff – 295
Unsere Ziele und Maßnahmen für die kommenden Jahre:

1) Baulandpotentiale endlich nutzen
Politik und Verwaltung müssen – und können – schneller und konsequenter als bislang das erforderliche Bauland für eine echte Wohnbauoffensive mobilisieren. Berlin hat bereits riesige Baulandpotentiale – und mit dem Schneller-Bauen-Gesetz eine Grundlage geschaffen, um zügig mehr Wohnraum zu schaffen. Wir wollen weiter eine offensive Bodenpolitik betreiben und Potentialflächen erwerben, um auf ihnen bezahlbaren Wohnraum und die erforderliche Infrastruktur zu realisieren.
Hunderte Hektar Brachflächen und Baulandpotentiale – zu einem Großteil in Landeseigentum – liegen vor allem im Nordosten der Stadt, in den Bezirken Pankow und Hohenschönhausen. Hier wäre Raum für einen neuen, attraktiven, grünen und klimagerechten 13. Berliner Bezirk mit über 100.000 Wohnungen für mehr als 200.000 Einwohner, Infrastruktur und Naherholungsgebiete (schon heute wohnen zwischen Blankenfelde, Buch, Karow und Wartenberg 70.000 Einwohner). Bisher wird nur ein kleiner Teil dieser Potentiale entwickelt. Berlin muss unverzüglich ein bezirksübergreifendes Gesamtkonzept für den Berliner Nordostraum erarbeiten. Dabei müssen endlich die Instrumente des Besonderen Städtebaurechts genutzt werden, um planungsbedingte Bodenwertsteigerungen der dortigen privaten Flächen in Höhe eines Milliardenbetrags für die Refinanzierung des Erschließungs- und Infrastrukturaufwands abschöpfen und nutzen sowie zusätzlich Bauland erwerben zu können.
Über 4000 Hektar auf 40 größeren und kleineren „EPB“-Reserveflächen für Industrie und Gewerbe, die teils seit Jahrzehnten nicht angemessen genutzt oder entwickelt werden, gehören dringend auf den Prüfstand dahingehend, inwieweit sie für Wohnungsbau und gemischte urbane Quartiere geeignet sind und entwickelt werden können, ohne bedarfsgerecht notwendige Flächenpotentiale für Industrie und Gewerbe aufzugeben.

Dringend anzupassen sind die aus der Zeit gefallenen Planungen für TXL aus dem Jahr 2008, wo statt 5.000 auch mehr als 20.000 Wohnungen denkbar sind, ohne den baldigen Start der baulichen Entwicklung im Schumacher-Quartier verzögern oder anhalten zu müssen. Von insgesamt 487 ha TXL-Fläche gehören dem Land rund 425 ha, nachdem Berlin dem Bund Ende 2022 für 261 Mio € den Großteil des Areals abkaufte. Somit kann Berlin dort nun günstiger bauen und zudem Druck auf die hohen Bodenpreise in der Stadt Berlin ausüben. Hier wollen wir nahe zur Innenstadt den Wohnungsmangel spürbar reduzieren und für bis zu 50.000 Menschen ein bezahlbares Zuhause schaffen. Dabei wollen wir bestehende Planungen für das Schumacher-Quartier aufrechterhalten, der erste Abschnitt des neuen Stadtteils wird 2026 in Bau gehen.
Hier können sich der Politik Spielräume für eine Kompensation eröffnen, für eine sinnvolle Verständigung mit großen Teilen der Stadtgesellschaft über die Freihaltung des Tempelhofer Feldes als grüner Lungenflügel der Stadt. Die SPD befürwortet statt einer teilweisen Wohnbebauung des Feldes eine unverzügliche Machbarkeitsprüfung der Gebäude und des versiegelten Flugfelds des Flughafens Tempelhofs als möglicher neuer Messe-, Kongress- und Sportstandort sowie die Prüfung der langfristigen Potentiale des heutigen Messestandorts am Funkturm für die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers mit bis zu 10.000 Wohnungen im Westend – ebenfalls als Kompensation für die Freihaltung des Tempelhofer Felds. Der Stillstand beim Flughafen Tempelhof kann so endlich überwunden, die riesige Kostenbelastung von weit über einer Milliarde Euro für die Erhaltung des Baudenkmals stadtwirtschaftlich sinnvoll bewältigt werden.
Den Umbau von Büro-/Gewerbeflächen in Wohnraum wollen wir initiieren und vorantreiben. Dazu soll ein Programm zur Förderung des Umbaus leerstehender Bürogebäude und -flächen aufgelegt und sollen Pilotprojekte gefördert werden, um Eigentümer – wo möglich und sinnvoll – beim zügigen Umbau zu Wohnraum unter Geltung von Regularien der sozialen Wohnungsbauförderung (Mietpreisbindung) zu unterstützen.

Insbesondere bei der Entwicklung der „Neuen Stadtquartiere“ wollen wir stärker als bisher in die Höhe bauen, zudem unter Berücksichtigung bestehender Typisierungen in anderen Bundesländern die Entwicklung von Standard- und Typengenehmigungen befördern und diese zur Anwendung bringen. Dazu wollen wir serielle und modulare Wohnungsbauansätze ausbauen, die auch bezüglich des Umweltschutzes sowie der Nachhaltigkeit auf einem hohen Niveau sind.
Annahme in der Fassung der AK:

Z. 186 füge neuen Bullet ein:
– im Rahmen der Erschließung und Entwicklung neuer Wohnungsbaupotenziale verstärkt die Instrumente des Besonderen Städtebaurechts nutzen, um planungsbedingte Bodenwertsteigerungen der dortigen privaten Flächen für die Refinanzierung des Erschließungs- und Infrastrukturaufwands abschöpfen und nutzen sowie zusätzlich Bauland erwerben zu können.
Konsens
AKVorschlag für die AK121Folgende Zeilen aus dem ÄA 36:
Dringend anzupassen sind die aus der Zeit gefallenen Planungen für TXL aus dem Jahr 2008, wo statt 5.000 auch mehr als 20.000 Wohnungen denkbar sind, ohne den baldigen Start der baulichen Entwicklung im Schumacher-Quartier verzögern oder anhalten zu müssen. Von insgesamt 487 ha TXL-Fläche gehören dem Land rund 425 ha, nachdem Berlin dem Bund Ende 2022 für 261 Mio € den Großteil des Areals abkaufte. Somit kann Berlin dort nun günstiger bauen und zudem Druck auf die hohen Bodenpreise in der Stadt Berlin ausüben. Hier wollen wir nahe zur Innenstadt den Wohnungsmangel spürbar reduzieren und für bis zu 50.000 Menschen ein bezahlbares Zuhause schaffen. Dabei wollen wir bestehende Planungen für das Schumacher-Quartier aufrechterhalten, der erste Abschnitt des neuen Stadtteils wird 2026 in Bau gehen.
Hier können sich der Politik Spielräume für eine Kompensation eröffnen, für eine sinnvolle Verständigung mit großen Teilen der Stadtgesellschaft über die Freihaltung des Tempelhofer Feldes als grüner Lungenflügel der Stadt. Die SPD befürwortet statt einer teilweisen Wohnbebauung des Feldes eine unverzügliche Machbarkeitsprüfung der Gebäude und des versiegelten Flugfelds des Flughafens Tempelhofs als möglicher neuer Messe-, Kongress- und Sportstandort sowie die Prüfung der langfristigen Potentiale des heutigen Messestandorts am Funkturm für die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers mit bis zu 10.000 Wohnungen im Westend – ebenfalls als Kompensation für die Freihaltung des Tempelhofer Felds. Der Stillstand beim Flughafen Tempelhof kann so endlich überwunden, die riesige Kostenbelastung von weit über einer Milliarde Euro für die Erhaltung des Baudenkmals stadtwirtschaftlich sinnvoll bewältigt werden.“
Überweisung an Landesvorstand zur weiteren DiskussionKonsens
ÄA07Pankow155Streiche Zeile 155-157AblehnungKonsens
ÄA08Pankow172ergänze nach „Erleichterungen“: „, im Einklang mit angemessenen naturschutzrechtlichen Standards“Annahme in der Fassung der AK:
„im Einklang mit angemessenen naturschutzfachlichen Standards“
Konsens
ÄA09Neukölln195ergänze nach „Mietwohnungen“, sofern diese dauerhaft preisgebunden oder gemeinwohlorientiert sind,(…)AnnahmeKonsens
ÄA45Ingo Siebert, Franziska Drohsel196Füge ein in Zeile 196 ff.:
Wohnraum sichern, Vielfalt erhalten: Vergesellschaftung umsetzen und den Ankauf von Wohnungen fortsetzen

Wir wollen bezahlbaren Wohnraum schaffen und erhalten, Quartiere stabilisieren und die soziale Durchmischung fördern. Zentrales Instrument dafür ist die Kommunalisierung von Wohnraum. In der Vergangenheit ist dies in kleinen Schritten durch den Ankauf von Wohnungsbeständen durch landeseigene Gesellschaften gelungen.

Diese Maßnahme soll durch die Umsetzung des Volksentscheids zur Kommunalisierung großer Wohnungsbestände qualitativ verbessert und quantitativ ausgeweitet werden. Mit der Umsetzung werden auf einen Schlag über 200.000 Wohnungen in börsenorientierten Wohnungsunternehmen in die öffentliche Hand überführt, die ökologisch und demokratisch zu niedrigen Mieten bewirtschaftet werden können.

Damit wird der Druck von Investmentfonds und anderen Finanzmarktakteuren auf den Berliner Mietmarkt deutlich reduziert. Das Land Berlin hat vor viereinhalb Jahren den Beschluss zur Vergesellschaftung großer börsenorientierter Wohnungsbaugesellschaften gefasst. Wir fordern den Senat auf, bis zum Sommer 2025 das Rahmengesetz zur Vergesellschaftung vorzulegen, ein Eckpunktepapier für ein Umsetzungsgesetz im Wohnungswesen zu erarbeiten und öffentlich vorzustellen. Bis Ende 2025 soll ein Referentenentwurf für ein Umsetzungsgesetz im Wohnungswesen veröffentlicht werden.
Darüber hinaus wird das Land Berlin weiterhin Wohnungsbestände, die nicht ohnehin der Sozialisierung unterliegen, ankaufen und seine Möglichkeiten im Rahmen des Vorkaufsrechts nutzen. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf Beständen liegen, bei denen die Sozialbindung ausgelaufen ist oder ausläuft, um die Wohnungen im preiswerten Bestand zu halten. Damit verhindern wir, dass diese Wohnungen dem freien Markt überlassen werden, was zu weiteren Mietsteigerungen und Verdrängung führen würde.
Annahme i.d.F. AK: Ersetze Z. 373 – 389

„Wohnraum sichern, Vielfalt erhalten: Ankauf und Kommunalisierung von Wohnraum fortsetzen und Volksentscheid zur Vergesellschaftung umsetzen“

Wir wollen bezahlbaren Wohnraum erhalten, Quartiere stabilisieren und den Erhalt einer sozialen Durchmischung fördern. Dies gelang uns in der Vergangenheit auch, indem die landeseigenen Unternehmen zielgerichtet Wohnungsbestände kauften. Wir wollen, dass das Land Berlin weiterhin Wohnungsbestände auch größerer Unternehmen ankauft und somit kommunalisiert. Dafür sind auch die Möglichkeiten im Rahmen des jeweils bestehenden Vorkaufsrechts zu nutzen. Ein Schwerpunkt wird dabei insbesondere auf solche Bestände gelegt, in denen Sozialbindungen ausgelaufen sind oder ihr Auslaufen bevorsteht, um Wohnungen im preiswerten Bestand zu halten. Damit verhindern wir, dass diese Wohnungen dem freien Markt überlassen werden, was zu weiter steigenden Mieten und Verdrängung von Menschen führen würde.

Zudem fordern wir den Senat auf, bis zum Sommer 2025 das versprochene Vergesellschaftungsrahmengesetz vorzulegen. Parallel zur Erarbeitung dieses Gesetzes, soll noch im Jahr 2025 ein Gesetzesentwurf für ein Umsetzungsgesetz im Wohnungssektor erarbeitet werden. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für deren Umsetzung mit dem Koalitionspartner einzusetzen. Damit der Druck von Investmentfonds und anderen Finanzmarktakteuren auf den Berliner Mietmarkt weiter reduziert wird.“
Konsens
AKVorschlag für die AK230nach „in den Blick nehmen“ füge ein: „Auch die bilanzrechtlichen Besonderheiten von Genossenschaften, die stille Reserven oder Wertentwicklungen von Grundstücken in ihren Bilanzen oft nicht abbilden können, werden betrachtet.“

Neuer Bullet: „Wir wollen Kredite mit sozialer Orientierung, im Einzelfall bei Bedarf auch als Nachrangdarlehen oder abgesichert durch Bürgschaften prüfen, um den Erwerb von Häusern, die Sanierung und den Neubau zu fördern. Diese Kredite sollten sich an der sozial zu erzielenden Miete orientieren. Im Gegenzug würde ein verbindliches Belegungskonzept vereinbart. Eine Nutzung von Zuschüssen des Bundes (u.a. für Zinsverbilligungen) soll dabei angestrebt werden.“
AnnahmeKonsens
ÄA10Pankow234ersetze „stärker“: „vorrangig“Annahme in der Fassung der AK:

„neben den LWU und vorrangig gegenüber privaten Wohnungsbauunternehmen“
Konsens
ÄA11Pankow237Ergänze in Zeile 237 nach “Wir werben in einer Kampagne für die Möglichkeiten des genossenschaftlichen Wohnens und unterstützen Berliner*innen bei der Gründung neuer Genossenschaften in unserer Stadt.”AnnahmeKonsens
AKVorschlag für die AK275füge ein:
„Damit wir damit nicht den Eigentümer einfach ihre Investitionsrisiken sozialisieren, muss diese Förderung für eine entsprechende Mietpreisbindung für bezahlbaren Wohnraum genutzt werden.“
AnnahmeKonsens
AKVorschlag für die AK286Füge nach „finden“ ein:

„Dabei soll die Zwischennutzung v.a. für kulturelle, soziale oder gesellschaftspolitische Nutzung von ungenutzten Immobilien bzw. Leerstandsflächen inhaltlich gefördert werden, um Leerstand auch während Übergangszeiten für die Gesellschaft zu aktivieren. Hierfür gilt es u.a. durch standardisierte Genehmigungsverfahren für temporäre Nutzungen Prozesse für alle Beteiligten zu vereinfachen“
AnnahmeKonsens
ÄA48Abt. 0602 Steglitz Zentrum / Malte Behrmann (Delegierter)305Einfügen Zeile 305 nach „begrenzen“: „Wir setzen uns dafür ein, auf Bundesebene gesetzgeberische Maßnahmen zu initiieren, mit dem Ziel, die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für neu errichtete Gewerbeimmobilien im Falle von Leerstand auf einen Zeitraum von maximal zwei Jahren zu begrenzen.“AnnahmeKonsens
ÄA49Abt. 0602 Steglitz Zentrum / Malte Behrmann (Delegierter)307Einfügen Zeile 307 nach „erleichtern“: „Zur Erleichterung der Umnutzung von Gewerbeimmobilien zu Wohnzwecken werden Verfahren im Rahmen von Pilotprojekten erprobt, bei denen die Genehmigungspflicht vorübergehend durch eine Anzeigepflicht ersetzt wird – vorausgesetzt, der Bauherr verpflichtet sich im Vorfeld verbindlich zur Einhaltung sämtlicher baurechtlicher Vorgaben.“AnnahmeKonsens
ÄA50Abt. 0602 Steglitz Zentrum / Malte Behrmann (Delegierter)317Einfügen Zeile 317 nach „unterstützen“: „Das Förderprogramm zum Umbau leerstehender Bürogebäude ist gezielt auf Eigentümerinnen und Eigentümer kleinerer Objekte mit maximal drei Nutzungseinheiten zu beschränken. Eigentümerinnen und Eigentümer größerer Objekte mit mehr als drei Einheiten vorrangig durch ordnungspolitische Instrumente – etwa durch eine konsequente Anwendung der Fehlbelegungsabgabe oder vergleichbarer Maßnahmen – in die Verantwortung zu nehmen.“Annahme i.d.F. AK:

„Das Förderprogramm zum Umbau leerstehender Bürogebäude ist vorrangig auf Eigentümer*innen kleinerer Objekte zu fokussieren. Eigentümer*innen größerer Objekte sind vorrangig durch ordnungspolitische Instrumente in die Verantwortung zu nehmen.““
Konsens
ÄA43Neukölln322füge ein: Verdrängung von Kleinunternehmen und sozialen Trägern stoppen – Für ein faires Gewerbemietrecht
Wegen steigender Gewerbemieten werden in Berlin zunehmend kleine Gewerbe und soziale Träger verdrängt, da es im Gegensatz zum Wohnraummietrecht keine ausreichenden gesetzlichen Schutzvorschriften für Gewerbemietverträge gibt – weder bei Mieterhöhungen noch beim Kündigungsschutz. Der Koalitionsvertrag 2025 von CDU/CSU und SPD thematisiert dieses Problem nicht weiter. Deshalb bringen wir einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zur Ergänzung des BGB zum Schutz von Gewerbemieter:innen im Bundesrat ein.
Erledigt durch ÄA in Z. 63Konsens
ÄA12Neukölln339ergänze: Wir fordern für die landeseigenen Wohnungsunternehmen zudem, dass sie nicht nur bezahlbares, sondern auch gutes Mieten ermöglichen. Dafür sollen verpflichtende Kontaktstellen für Mieter*innen vor Ort und mit festen Öffnungszeiten wieder eingeführt werden, damit Mieter*innen bei Problemen weitergeholfen werden kann.Erledigt durch ÄA in Z. 54Konsens
ÄA13Neukölln339ergänze: Wir unterstützen die Reform des Vorkaufsrechts auf Bundesebnen und wollen dieses aktiv für eine soziale Stadtentwicklung und gegen Verdrängung einsetzen.Erledigt duch ÄA in Z. 63 und LeitantragKonsens
ÄA14Pankow339ergänze nach „würde.“: „Grundsätzlich wollen wir die Vergesellschaftung als rechtssicheres und kostengünstigeres Instrument für diesen Zweck vordergründig einsetzen.“AblehnungDissens
ÄA51Abt. 0602 Steglitz Zentrum / Malte Behrmann (Delegierter)364Einfügen Zeile 364 nach „-ßen“: „Die bestehenden Programme zur Förderung von Werkswohnungen sind deutlich auszuweiten. Dies gilt ausdrücklich auch für den öffentlichen Dienst. Hierbei sollen systematisch bereits verfügbare Flächen sowie bestehende, untergenutzte bauliche Strukturen identifiziert und genutzt werden. Zudem sind innovative und alternative Ansätze zur Schaffung von Werkswohnraum zu entwickeln und bedarfsgerecht umzusetzen.“AnnahmeKonsens
ÄA15Jusos404Zeile 404-408: ersetze ab „hier“ bis „bringen“: Hier sind insbesondere die Studierendenwohnheime des Studierendenwerk zu fördern, sowie analog ein Azubi-Werk für Auszubildende zu gründen und zu würden und die Gründung von Auszubildendenwohnheime zu unterstützenAblehnungDissens
ÄA37Jusos404Z. 404-408: ersetze ab „hier“ bis „bringen“: Hier sind insbesondere die Studierendenwohnheime des Studierendenwerk zu fördern, sowie analog ein Azubi-Werk für Auszubildende zu gründen und zu würden und die Gründung von Auszubildendenwohnheime zu unterstützenerledigtDissens
ÄA16Pankow411ergänze nach „auszuweiten“: „Dabei wollen wir bestehende überflüssige Hürden, wie zuletzt bei einem Projekt in Pankow ersichtlich, flächendeckend aus dem Weg räumen.“AblehnungKonsens
ÄA46Ingo Siebert, Franziska Drohsel412Streiche Zeilen 412 bis 420Annahme i.d.F. AK:

Streiche Z. 849 bis 866
Konsens
ÄA17Neukölln436ergänze: Wohnungstausch muss auch durch größere Private Gesellschaften angeboten werden. Dazu setzen wir uns für eine gesetzliche Grundlage ein.Annahme i.d.F. AK:

ergänze: „Wohnungswechsel muss nach diesen Maßstäben auch durch größere prrivate Gesellschaften ermöglicht werden. Dazu setzen wir uns für eine gesetzliche Grundlage ein.
Konsens
ÄA18Pankow444ergänze nach „richten.“: „Bestehende private Projekte, die Zimmer zu horrenden Preisen vermieten, lehnen wir jedoch ab. Daher werden wir entsprechende Regulierungsmaßnahmen prüfen und entsprechend auf den Weg bringen.“AnnahmeKonsens
ÄA54Jusos458Z. 458 hinter bringen einzufügen: Hierbei sind die Bedürfnisse von Auszubildenden besonders zu berücksichtigen.AnnahmeKonsens
ÄA53Olemia Flores465Streichung Z 465 ff. (Wir ziehen zusammen-Bonus)Vorschlag: AblehnungDissens
ÄA19Jusos472Zeile 472-473: ab „es“ bis „Altersvorsorge“ streichenAnnahme in der Fassung der AK:

„Es ist auch eine gute Form, um sicheres Wohnen bis ins hohe Alter zu gewährleisten.“
Konsens
ÄA52Abt. 0602 Steglitz Zentrum / Malte Behrmann (Delegierter)503Einfügen Zeile 503: „Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, die Rechtsprechung zur erleichterten Untervermietung ohne vorherige Zustimmung des Vermieters gesetzlich abzusichern. Ziel ist es, ungenutzten Wohnraum effektiver zu aktivieren und dadurch zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums beizutragen. Gleichzeitig soll die rechtliche Situation von Untermieterinnen und Untermietern verbessert und ihre Wohnsituation verstetigt werden.“AnnahmeKonsens
ÄA20Pankow530ergänze nach „werden.“: „Hierdurch stellt der Markt eine Gefahr für das verfügbare Einkommen sehr vieler Menschen in unserer Stadt dar.“AblehnungKonsens
AKVorschlag für die AK531neuen Abschnitt einfügen:

Vorbild sein auf dem Wohnungsmarkt: Für eine gute Vermietungspraxis der landeseigenen Wohnungsunternehmen

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen leisten den zentralen Beitrag zum gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt und für bezahlbare Mieten in unserer Stadt. Damit sie diese Funktion in Zukunft noch besser wahrnehmen können, wollen wir sie stärker auf eine sozial gerechte und nachhaltige Bewirtschaftung der Wohnungsbestände ausrichten. Dafür wollen wir:
· ab 2026 Mieterhöhungen je Wohnung auf die Inflationsrate, höchstens jedoch 6 Prozent in drei Jahren, begrenzen;
· das in der Kooperationsvereinbarung verankerte Leistbarkeitsversprechen anpassen, sodass die maximale Mietbelastung von 27 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens statt der Nettokaltmiete künftig auf die Bruttokaltmiete bezogen ermittelt wird;
· Verfahren weiterentwickeln, damit Fehler bei Mieterhöhungsverlangen und Nebenkostenabrechnungen im maximal möglichen Umfang vermieden werden. Hierzu sollen auch verbindliche Vorgaben für mehr Transparenz durch für Laien verständliche Sprache zur Zusammensetzung von Erhöhungsbeträge und Nebenkostenabrechnungen sowie eine mieterfreundliche Auslegung vor Vorschriften in Fällen rechtlicher Unklarheit dienen;
· verpflichtende und gut erreichbare Kontaktstellen vor Ort und mit festen Öffnungszeiten gewährleisten, damit Mieter*innen bei Problemen direkt weitergeholfen werden kann;
AnnahmeKonsens
ÄA21Neukölln541ergänze: „In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt müssen Mieter:innen zudem in besonderem Maße davor geschützt werden, dass ihre Wohnung unerträgliche Wohnverhältnisse aufweist – denn der Auszug aus einer solchen Wohnung ist aufgrund der Marktsituation oft keine Option“AnnahmeKonsens
AKVorschlag für die AK543Zeilen 543-545 Neufassung:

„Wir wollen Zuständigkeiten aus den Bezirken für geeignete Themen im Bereich Wohnungsangelegenheiten in einem Landesamt zusammenführen, insbesondere solche, die aufgrund von Kapazitätsproblemen oder sehr unterschiedlicher Erfüllung dieser Aufgaben in den Bezirken nicht adäquat wahrgenommen werden (können).“
AnnahmeKonsens
ÄA22Neukölln550ergänze nach „zusammenführen“: „und auf eine einheitliche Anwendung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes in den Bezirken hinwirken“Erledigt durch ÄA in Z. 47Konsens
ÄA23Neukölln550Füge als dritten Bullet-Point an: „- Wir stärken die Bau- und Wohnaufsicht durch eine landesweite Kampagne zu Mieter:innen-Rechten bei fehlender Instandhaltung und Instandsetzung und errichten einen Landes-Fonds für Ersatzvorhaben. So verhindern wir, dass im Mieter:innen-Schutz besonders aktive Bezirke angesichts langer Gerichtsverfahren in ein unverhältnismäßiges finanzielles Risiko geraten“Annahme in der Fassung der AK:

Füge als dritten Bullet-Point an: „- Wir stärken die Bau- und Wohnungsaufsicht indem wir im Rahmen einer landesweiten Kampagne zum Thema Wohnen und Mieten, in der wir auch die Mieter:innen-Rechten bei fehlender Instandhaltung und Instandsetzung verankern, und errichten einen Landes-Fonds für Ersatzvornahmen. So verhindern wir, dass im Mieter:innen-Schutz besonders aktive Bezirke angesichts langer Gerichtsverfahren in ein unverhältnismäßiges finanzielles Risiko geraten“
Konsens
ÄA24Jusos568füge ein hinter erhalten: sowie niedrigschwellige Melde- und Beratungsstellen für Verstöße gegen Mietrecht einführenAblehnungKonsens
ÄA25Neukölln569ergänze:
– Das Beratungsangebot niedrigschwellig in allen Bezirken bereitstellen
– Eine App einführen, über die angelehnt an die Ordnungsamt-App Verstöße gegen das Mietrecht, insbesondere die Mietpreisbremse, gemeldet und an die Mietpreisprüfstelle zur Beratung zu weiteren Schritten weitergeleitet werden können
Erledigt durch ÄA in Z. 52Konsens
ÄA26Jusos578füge ein als neuen Bulletpoint: bei systematischen Verstößen gegen Mietrecht Wohneigentum enteignenAnnahme in der Fassung der AK:

Z. 681 füge nach „von Eigentümern legt“ ein: „Auch die Möglichkeit der Enteignung von Wohneigentum bei systematischen Verstößen gegen Mietrecht soll darin verankert und entsprechend angewendet werden.“
Konsens
AKVorschlag für die AK579Zeile 579-584 neu fassen:

„den Senat auffordern, zusammen mit anderen Bundesländern und / oder mit der Bundesregierung eine Reform des Wirtschaftsstrafgesetzes zu erarbeiten und gesetzgeberisch auf den Weg zu bringen. Dabei soll insbesondere das Kriterium des „Ausnutzens“ durch ein objektives Angemessenheitskriterium ersetzt und der Bußgeldrahmen auf bis zu 100.000 Euro erhöht werden.“
AnnahmeKonsens
AKVorschlag für die AK585Neuer Bullet: „eine zentrale Mietpreis-Check-App einführen, über die landesweit von Mieter*innen mögliche Verstöße gegen das Mietrecht, insbesondere die Mietpreisbremse und das Wirtschaftsstrafgesetz, gemeldet werden können und über die diese Meldung an die entsprechenden Stellen weitergeleitet wird. Die Meldenden sollen darüber auch Handlungsempfehlungen (next steps) erhalten.“AnnahmeKonsens
AKVorschlag für die AK616Z. 616 nach „zu erhöhen“ füge ein: „und mit entsprechenden Anwendungsvorgaben zu versehen“

Z. 670: Neuer Bullet: „Wir wollen über verbesserte Regelungen, gesetzliche Fristen und weiterentwickelte Handlungsleitfäden auf eine einheitliche Anwendung hinwirken.“
AnnahmeKonsens
ÄA41Jusos631Füge ein als neuen Absatz:

Diskriminierungsfreies Wohnen
Wir wollen kostengünstigen Wohnraum für alle Berliner*innen – ohne Diskriminierungen. Dazu müssen auch verstärkt Maßnahmen im Bereich der Antidiskriminierung getroffen werden. Hierzu gehört

• Verschärfung des AGG im Bereich Wohnen: Beweislasterleichterung für von Diskriminierung Betroffene, höhere Bußgelder und Entschädigungen bei Verstößen eine Verschärfung durch eine Streichung des § 19 Abs. 5 S. 2 AGG und Ausweitung des Verbandsklagerechts.
• Verpflichtende anonymisierte Bewerbungsverfahren für öffentliche Wohnungsunternehmen, um Diskriminierung anhand von Namen oder Herkunft zu verhindern.
• Eine rechtliche Prüfung, inwiefern Vermieter*innen auch konkrete Vorgaben/Quoten gemacht werden können, um soziale Durchmischung zu erreichen
• Transparente Vergabekriterien für Wohnraum bei allen öffentlichen Wohnungsunternehmen und Förderung solcher Praktiken auch bei privaten Anbietern.
• Testing-Verfahren zur Aufdeckung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt: Regelmäßige systematische Tests, um Diskriminierungspraktiken aufzudecken und zu dokumentieren. Dabei können Betroffene Testings durchführen, jedoch soll auch der Staat verpflichtende, flächendeckende Testings auf dem Wohnungsmarkt durchführen.
• Förderprogramme für interkulturelles Zusammenleben in Wohnquartieren, um Vielfalt zu stärken und Vorurteile abzubauen.
• staatlich beauftrage allgemeine Sensibilisierungskampagnen mit begleitenden Schulungsangeboten auf Selbstkostenbasis zum Themenkomplex Diskriminierung in Bewerbungsverfahren, um Vorurteile abzubauen und für das Thema Diskriminierung zu sensibilisieren.
Erledigt durch ÄA in Z. 41Konsens
ÄA27Neukölln650ergänze:
Verbot des gekauften Eigenbedarfs
Wenn Dritte nach einer Umwandlung die bewohnte Eigentumswohnung kaufen und den Mieter:innen kündigen, ist dies eine unsoziale Verdrängung und reißt Gemeinschaft auseinander. Wir setzen uns daher für einen Ausschluss der Eigenbedarfskündigung für das erste, bereits bestehende Mietverhältnis ein.
Annahme in der Fassung der AK:

Ersetze „Hierzu“ durch“:
„Die Eigenbedarfskündigung von Mieter*innen soll ausgeschlossen werden, soweit diese vor der Umwandlung ihrer Wohnung in eine Eigentumswohnung bereits Mietvertragspartei waren. In diesem Fall verletzt eine Kündigung den Grundsatz: „Kauf bricht nicht Miete“. Zu den vorgenannten Punkten wollen wir“
Konsens
AKVorschlag für die AK651neuen Abschnitt einfügen:

Solidarische Stadtgesellschaft in Verantwortung: Maßnahmen zur Vermeidung von und zum Schutz vor Zwangsräumungen

Die steigenden Mieten und der zunehmende Wohnungsmangel in Berlin haben in den letzten Jahren zu einem erheblichen Anstieg der Zwangsräumungen geführt. Besonders stark betroffen sind Alleinerziehende, einkommensschwache Familien, Senior*innen armutsbetroffene bzw. armutsgefährdete Personen sowie Personen, die sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Das Recht auf Wohnen, das durch internationale Abkommen wie den ICESCR und die SDGs der Vereinten Nationen bekräftigt wird, muss in Berlin konsequent geschützt werden. Dazu wollen wir:

· bei Zwangsräumungen, bei denen vulnerable Gruppen wie Alleinerziehende, Kinder, Senior*innen oder Menschen mit Behinderungen involviert sind, durch die soziale Wohnhilfe sicherstellen, dass die Personen nicht obdachlos werden. Es werden gezielt Ressourcen bereitgestellt, um diesen Personengruppen rechtzeitig Schutz zu bieten. Die Mitnahme von Haustieren muss möglich sein;
· die verpflichtende Durchführung eines Mediationsverfahrens vor der Einleitung einer Zwangsräumung regeln. Die Mediation soll durch die zuständigen Gerichte vorgeschrieben und von unabhängigen, qualifizierten Mediator*innen begleitet werden;
· sicherstellen, dass insbesondere während der kalten Jahreszeit niemand aufgrund einer Zwangsräumung obdachlos wird;
· ein zentrales, digitales Fachverfahren einführen, um Räumungsklagen und drohende Zwangsräumungen systematisch zu erfassen und die Sozialbehörden in Echtzeit zu informieren;
· ein Frühwarnsystem erarbeiten, um Mieter*innen bereits bei den ersten Anzeichen von Mietrückständen zu unterstützen. Vermieter*innen sollen dazu verpflichtet werden, ihre Mieter*innen über mögliche Hilfsstrukturen wie z.B. der sozialen Wohnhilfe zu informieren und durch das Anbieten der Informationsübertragung bei Unterzeichnung einer Datenschutzentbindung zu unterstützen.
AnnahmeKonsens
AKVorschlag für die AK660Zeile 660-662 – Neufassung::

„Wir wollen beim Mieten- und Wohnungskataster nicht länger auf den Bund warten und daher erste Vorbereitungen dafür treffen und Aufbauarbeiten beginnen. Wir fordern den Senat auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten. Verbunden mit der Erfassung des Leerstands können die zuständigen Ämter künftig besser gegen ungenutzte Wohn- und Gewerbeimmobilien vorgehen“
AnnahmeKonsens
ÄA28Pankow683ersetze „Eckpunktepapier“ durch: „Gesetzesentwurf“AnnahmeKonsens
AKVorschlag für die AK751Einfügen neuer Bullet:
„- weitergehende Maßnahmen gegen langjährigen Leerstand, Flächenbrachen und gesetzeswidriges Verhalten von Eigentümern. Auch die Möglichkeit der Enteignung von Wohneigentum bei systematischen Verstößen gegen Mietrecht soll darin verankert und entsprechend angewendet werden.“
AnnahmeKonsens
ÄA29Tempelhof-Schöneberg771Füge folgenden Absatz ein: „Um Missbrauch und hohe Kosten zu verhindern, setzen wir uns auf Bundesebene des Weiteren für eine starke Preis- und Missbrauchsaufsicht über Fernwärmeversorgungsunternehmen ein. Zudem müssen in der Fernwärmeregulierung des Bundes (AVBFernwärmeV) die Preistransparenz erhöht werden und klare Regelungen geschaffen werden, dass nur die tatsächlich entstandenen Kosten an die Verbraucher*innen weitergegeben werden dürfen.“AnnahmeKonsens
ÄA30Tempelhof-Schöneberg778Füge folgenden Absatz ein: „Neben der Deckelung der Wärmekosten, kann auch die Sanierung von Gebäuden beim Sparen von Energiekosten helfen. Insbesondere die Nachkriegsbauten der 50er und 60er Jahre sind nur unzureichend gedämmt. In Gebäuden mit einer schlechten Dämmung leben häufiger Mieter*innen mit einem geringen Einkommen. Bei steigenden Energiepreisen sind sie besonders betroffen. Auf der anderen Seite führt die Umlage von Sanierungen über die Modernisierungsumlage zur Vertreibung von Mieter*innen mit geringem Einkommen. Die Bundesmittel für Sanierungen reichen nicht aus, um Sanierungen sozialverträglich zu gestalten, insbesondere da lediglich Komplettsanierungen finanziert werden. Doch auch einzelne und kleine Maßnahmen können einen wichtigen Beitrag zum Energiesparen liefern. Zudem können Abschnittsweise Sanierungen sozialverträglicher gestaltet werden. Daher wollen wir ein landeseigenes Sanierungsprogramm auf den Weg bringen, um sozialverträgliche Teilsanierungen im Bestand zu ermöglichen.“Annahme i.d.F. AK:

„Füge folgenden Absatz ein: „Neben der Deckelung der Wärmekosten, kann auch die Sanierung von Gebäuden beim Sparen von Energiekosten helfen. Insbesondere die Nachkriegsbauten der 50er und 60er Jahre sind nur unzureichend gedämmt. In Gebäuden mit einer schlechten Dämmung leben häufiger Mieter*innen mit einem geringen Einkommen. Bei steigenden Energiepreisen sind sie besonders betroffen. Auf der anderen Seite führt die Umlage von Sanierungen über die Modernisierungsumlage zur Vertreibung von Mieter*innen mit geringem Einkommen. Die Bundesmittel für Sanierungen reichen nicht aus, um Sanierungen sozialverträglich zu gestalten, insbesondere da lediglich Komplettsanierungen finanziert werden.
Doch auch einzelne und kleine Maßnahmen können einen wichtigen Beitrag zum Energiesparen liefern. Zudem können Abschnittsweise Sanierungen sozialverträglicher gestaltet werden. Daher wollen wir landeseigene Programme weiterentwickeln, um sozialverträgliche Teilsanierungen im Bestand zu ermöglichen.““
Konsens
AKVorschlag für die AK778neuer Absatz: „Zudem werden wir uns dafür einsetzen, dass im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung Immobilienbesitzer, die sich zum Anschluss an ein geplantes Fernwärmenetz verpflichten wollen, z. B. durch einen entsprechenden Benutzungsvertrag, temporäre Heizungen – auch „Pop-Up-Heizungen“ genannt – gefördert bekommen, bis der Anschluss an ein Wärmenetz möglich wird.“AnnahmeKonsens
AKVorschlag für die AK780Zeile 780-782

ersetze durch:

Im aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene konnten dank der SPD die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier sowie das Umwandlungsverbot um fünf Jahre vereinbart. Dazu soll eine Expertengruppe von Mieter*innen- und Vermieter*innenorganisationen die mietrechtlichen Vorschriften reformieren. Diese Maßnahmen sind richtig, können aber nur ein allererster Schritt sein. Insbesondere die Probleme der Ballungszentren und in anderen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten werden im Bund weiterhin nicht ausreichend angegangen. Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag und in der Bundesregierung nachdrücklich auf, sich für folgende Maßnahmen einzusetzen:

· die Einführung einer Länderöffnungsklausel, auf deren Grundlage Länder und Kommunen einen regional geltenden Mietenstopp von mindestens 5 Jahren in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten einführen können;
· eine dauerhafte Entfristung der Mietpreisbremse und des Umwandlungsschutzes in § 250 BauGB;
· eine Streichung der Ausnahme für Wohnungen auf Zeit vom Geltungsbereich Mietpreisbremse sowie Einführung von Vorgaben für die Berechnung und Deckelung von Zuschlägen für möblierte Wohnungen;
· eine Reform der Modernisierungsumlage, bei der umlagefähige Prozentsatz auf die Jahresmiete deutlich reduziert wird und die Umlagefähigkeit endet, sofern die Kosten der Modernisierung abgezahlt sind;
· eine Absenkung der Kappungsgrenze (auch für Indexmieten), wonach in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt maximal eine Mietsteigerung um sechs Prozent innerhalb von drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig sein soll;
· eine Änderung der Betriebskostenverordnung (BetrKV) dahingehend, dass Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Miete umgelegt werden kann;
· die Einführung eines sozialen Gewerbemietrechts, damit auch Kleingewerbe, Handwerker *innen und soziale Einrichtungen besser vor finanzieller Überlastung und Verdrängung geschützt werden;
· die Wiedereinführung eines wirksamen Vorkaufsrechts im Geltungsbereich sozialer Erhaltungssatzungen und dessen Stärkung durch die Möglichkeit zur Limitierung des Kaufpreises anhand des sozialen Ertragswerts der Immobilie.
· die Ersetzung des Verkehrswertes in § 194 BauGB durch einen sozialen Ertragswert. Dies ist bei der vereinbarten Reform des BauGB zwingend zu beachten;
· eine echte Reform des sektoralen Bebauungsplans, damit Länder und Kommunen auch in Gebieten nach § 34 BauGB mehr Gestaltungsmöglichkeiten für bezahlbares Wohnen und soziale Entwicklung erhalten;
· eine angemessene Vertretung der Perspektive der Ballungszentren in der Expert*innengruppe zur Harmonisierung, Präzisierung und Reform des Mietrechts.
AnnahmeKonsens
ÄA31Tempelhof-Schöneberg828Füge ein nach „entfliehen können.“: „Ein Fokus werden wir zudem auf der Schaffung von Kühlmöglichkeiten in sozialen Einrichtungen und Schulen legen.“AnnahmeKonsens
ÄA32Tempelhof-Schöneberg831Füge ein nach „Gewässer verbessern.“: „Zur Umsetzung dieser Maßnahmen ist eine finanzielle Beteiligung des Bundes unerlässlich. Wir unterstützen daher die Schaffung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz.“AnnahmeKonsens
ÄA33Jusos832Zeile 832-839: streichenAblehnungDissens
AKVorschlag für die AK868nach „und vieles mehr.“ füge ein: „Bei der Planung neuer Radinfrastruktur ist stärker als bislang darauf zu achten, dass eine sichere Nutzung von Gebieten zur Naherholung, wie Parks, Uferpromenaden und Waldgebiete) gewährleistet bleibt.“AnnahmeKonsens
ÄA34SPD Queer873Ergänze in Z. 873: „Queere Wohnprojekte, Freizeit- und Kulturräume haben eine wichtige Funktion, damit queere Menschen gefahrlos und selbstbestimmt ihre Identität leben können. Wir wollen die bestehenden, historisch gewachsenen Strukturen in Berlin sichern und vor Verdrängung schützen und entsprechende Angebote, vor allem in den strukturschwachen Bezirken, weiter fördern und ausbauen.“AnnahmeKonsens
AKVorschlag für die AK874neuer Absatz: „Wir setzen uns dafür ein, dass auch bei durch Bauarbeiten oder andere Hindernisse verursachte Veränderungen und Umleitungen des Verkehrs für alle Mobilitätsteilnehmer*innen gleichberechtigt vorgenommen werden. Dies bedeutet insbesondere die gleichwertige Schaffung von Umgehungen und Umfahrungen. Diese sind stets zugunsten der am meisten gefährdeten Nutzer*innen auszulegen und anzuordnen. Hierfür sind im Land Berlin einheitliche Vorgaben zu entwickeln, die auch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen. Die Umsetzung der sicheren und gleichwertigen Gestaltung von Verkehrsveränderungen, insbesondere bei Baustellen, durch die Träger der Baustelle ist konsequent zu kontrollieren.“AnnahmeKonsens
AKVorschlag für die AK963neuer Absatz: „Wir wollen das freiwillige und ehrenamtliche Engagement von Bürger*innen für die Umwelt unserer Stadt stärker anerkennen. Daher soll das Sammeln von Müll in Parks, in Gewässern oder an Straßen künftig in angemessener Weise belohnt werden, beispielsweise über die Ausgabe von Eintrittsgutscheinen für städtische Museen, Theater oder die Berliner Bäder-Betriebe. Einrichtungen, die regelmäßig Müll im Kiez sammeln, sollen eine Auszeichnung erhalten.“AnnahmeKonsens
AKVorschlag für die AK981nach „in den Berliner Kiezen“ füge ein: „, die auch die besonderen Bedarfe in dicht besiedelten Bereichen der Stadt berücksichtigt.“AnnahmeKonsens
AKVorschlag für die AK1002Neuer Bullet: „Wir wollen für alle Berliner*innen eine Möglichkeit zur kostenfreien Sperrmüllabholung einführen. Dabei soll es mindestens eine kostenfreie Abholungen pro Jahr und Haushalt geben und dabei je bis zu 5 Kubikmeter abgeholt werden können. Gleichzeitig wollen wir die Bußgelder für die illegale Entsorgung von Sperrmüll weiter erhöhen.“AnnahmeKonsens