In der Berechnung des Arbeitslosengeld II-Satzes und der Grundsicherung für Frauen* und Mädchen sollen die erhöhten Kosten von Menstruationsprodukten berücksichtigt werden. Im Durchschnitt kosten Tampons, Binden etc. 4 bis 5 Euro. Daher soll der Satz entsprechend um 5 Euro pro Frau* und Mädchen angehoben werden.
Für Frauen und Mädchen im Leistungsbezug des SGB II und in der Grundsicherung soll ein Mehrbedarf geschaffen werden wodurch pauschaliert die durchschnittlichen Kosten für Menstruationsprodukte (rund 5 Euro) ausgeglichen werden sollen.
Der Mehrbedarf ist durch einfachen einmalig zu stellenden Antrag ohne Nachweise zu bewilligen.
Für Frauen und Mädchen im Leistungsbezug des SGB II und in der Grundsicherung soll ein Mehrbedarf geschaffen werden wodurch pauschaliert die durchschnittlichen Kosten für Menstruationsprodukte (rund 5 Euro) ausgeglichen werden sollen.
Der Mehrbedarf ist durch einfachen einmalig zu stellenden Antrag ohne Nachweise zu bewilligen.