Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats werden aufgefordert, bei allen zukünftigen Entscheidungen deren mögliche Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt sowie daraus resultierende zusätzliche Treibhausgasemissionen und/oder Einsparpotentiale zu berücksichtigen, um die Klimakrise und deren Folgen zu begrenzen oder abzuschwächen. Zusätzliche Emissionen müssen mit Einsparungen an anderer Stelle verbunden werden und müssen vereinbar sein mit den Einsparvorgaben des Pariser Klimaabkommens.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats werden aufgefordert, bei allen zukünftigen Entscheidungen deren mögliche Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt sowie daraus resultierende zusätzliche Treibhausgasemissionen und/oder Einsparpotentiale zu berücksichtigen, um den Klimawandel und deren Folgen zu begrenzen oder abzuschwächen. Zusätzliche Emissionen müssen mit Einsparungen an anderer Stelle verbunden werden und müssen vereinbar sein mit den Einsparvorgaben des Pariser Klimaabkommens.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats werden aufgefordert, bei allen zukünftigen Entscheidungen deren mögliche Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt sowie daraus resultierende zusätzliche Treibhausgasemissionen und/oder Einsparpotentiale zu berücksichtigen, um den Klimawandel und deren Folgen zu begrenzen oder abzuschwächen. Zusätzliche Emissionen müssen mit Einsparungen an anderer Stelle verbunden werden und müssen vereinbar sein mit den Einsparvorgaben des Pariser Klimaabkommens.
- Stellungnahme der AH-Fraktion 2020: Im Rahmen der Volksinitiative „Klimanotstand“ hat die Koalition im Januar 2020 einen Entschließungsantrag beschlossen (Drs. 18/2236-1), in dem der Senat aufgefordert wird, seine Entscheidungen gezielt auf die Auswirkungen auf den Klimaschutz zu überprüfen (Klimafolgenabschätzung bei allen Senatsvorlagen nach einem definierten Kriterienkatalog). Ebenso wird darin festgelegt, dass die Ziele zur CO2-Reduktion in der Novelle des Berliner Energiewendegesetzes auf mindestens 65 Prozent für das Jahr 2030 zu erhöhen sind.