Antrag 192/II/2019 Für geschlechtliche Selbstbestimmung!

Status:
Annahme

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich im folgenden Sinne einzusetzen:

Die Personenstandsänderung erfolgt nicht durch eine externe Begutachtung und einen richterlichen Beschluss, sondern durch die Selbstbestimmung der entsprechenden Person. Der Vornamens- und Geschlechtswechsel vollzieht sich durch die Abgabe einer Erklärung beim Standesamt. Die betreffende Person hat im Vorfeld die Pflicht, an einer kostenlosen Beratung zum Thema Geschlechtsidentität, Vornamens- und Personenstandswechsel teilzunehmen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich im folgenden Sinne einzusetzen:

Die Personenstandsänderung erfolgt nicht durch eine externe Begutachtung und einen richterlichen Beschluss, sondern durch die Selbstbestimmung der entsprechenden Person. Der Vornamens- und Geschlechtswechsel vollzieht sich durch die Abgabe einer Erklärung beim Standesamt. Die betreffende Person hat im Vorfeld die Pflicht, an einer kostenlosen Beratung zum Thema Geschlechtsidentität, Vornamens- und Personenstandswechsel teilzunehmen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: erledigt durch Zukunftsprogramm
Überweisungs-PDF: