Antrag 228/II/2019 Bibliotheken in Berlin familiengerecht ausbauen

Status:
Annahme mit Änderungen

Berlin wächst und die Begegnungsorte für Familien mit Kindern müssen wachsen. Wir sehen die Berliner Bibliotheken bisher als noch nicht ausreichend genutzte Möglichkeit, für Familien Orte der Begegnung und des Austauschs zu sein. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, in das derzeit zu erstellende Bibliothekskonzept für Berlin Vorschläge für eine familiengerechte Ausgestaltung der Bibliotheken einzuarbeiten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, in das derzeit zu erstellende Bibliothekskonzept für Berlin Vorschläge für eine familiengerechte Ausgestaltung der Bibliotheken einzuarbeiten.

 

(LPT II/2019: überwiesen an FA XII Kulturpolitik)

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, in das derzeit zu erstellende Bibliothekskonzept für Berlin Vorschläge für eine familiengerechte Ausgestaltung der Bibliotheken einzuarbeiten.

 

(LPT II/2019: überwiesen an FA XII Kulturpolitik)

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022:  

Stellungnahme 1: Die Weiterentwicklung von Bibliotheken verfolgt die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus konsequent und im Zusammenhang mit der Förderung von kultureller Bildung und Teilhabe als kulturpolitischem Schlüsselthema. Nachdem in einem Beteiligungsprozess die Arbeit an einem Bibliothekskonzept 2021 abgeschlossen wurde, sind nun Standards und Bedarfe zur nachhaltigen Bibliotheksversorgung in Land und Bezirken erarbeitet, die u.a. Standortnetz, Raum- und Personalbedarfe, Anforderungen an Bestand, Angebot und Personal-Qualifikation betreffen. Als Begegnungs-, Bildungs- und Kulturort stellt die familiengerechte Ausgestaltung der Bibliotheken eine zentrale Aufgabe dar. Zur Sicherung der Standards haben sich die verhandelnden Parteien auf Initiative der SPD auf ein Bibliotheksfördergesetz verständigt, das in der Koalitionsvereinbarung als politisches Ziel der laufenden Legislatur verankert ist. Diese Zielsetzung basiert auf einem Verständnis der Bibliothek auch als drittem Ort, der Bürger*innen in ihren verschiedenen Lebensrealitäten unterstützt. Die Bedürfnisse von Familien werden in der Entwicklung der Bibliotheken als dritte Orte besonders berücksichtigt und sollen die bestehenden Angebote für Kinder und Jugendliche ergänzen.

Stellungnahme 2: Die Landes- und Bezirksmuseen in Berlin gehören wie Bibliotheken, Musikschulen oder Kinder- und Jugendtheater zu den wesentlichen Akteuren der kulturellen Bildung, die besondere Bedeutung für die sozialdemokratische Teilhabepolitik im Bereich der Kultur darstellt. Aus Sicht der SPD-Fraktion sind familiengerechte Angebote wichtige Elemente der Kulturinfrastruktursicherung, weil sie der Bildung des Publikums von morgen dienen. Schon die Eintrittspreise stellen soziale Barrieren dar. Deshalb ist die Sicherung der Eintrittsfreiheit in Bezirksmuseen sowie an den eintrittsfreien Tagen ein wichtiger Baustein, um familiengerechten Zugang zu den Museen zu bieten. Familiengerechtigkeit ist allgemein ein Aspekt, den die Agh.-Fraktion beständig bei ihrer Kontrollfunktion berücksichtigt. Programme wie das 207 m²-Format der Berlinischen Galerie, die mittels der Zusammenarbeit mit Berliner Schulklassen die Kooperation mit Schulen, Kindergärten, Familienzentren, der Lebenshilfe und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete weiterentwickeln, werden als good-practise-Beispiele angesehen. Für die Konzeption eines Aktionsplans besteht angesichts der Bemühungen in den Einrichtungen derzeit kein Anlass.

Stellungnahme des Senats 2022: Der Senat von Berlin hat am 20. Juli 2021 das Bibliotheksentwicklungskonzept beschlossen. Im Konzept sind zahlreiche Leitideen für die Bibliotheken festgehalten, die auch die familiengerechte Ausgestaltung betreffen. Hierzu gehören die Inklusivität, das Ziel des lebenslangen Lernens sowie Beteiligung von Kinder und Jugendlichen. Zur Fortentwicklung des Bibliotheksstandort ist außerdem in den Richtlinien der Regierungspolitik 2021-2026 die Erarbeitung eines Bibliotheksgesetzes vorgesehen.
Überweisungs-PDF: