S. 129, nach Z. 177: Neuer Punkt 14:
„Bei einem Umzug in eine kleinere Wohnung innerhalb der landeseigenen Wohnungsunternehmen soll, bei vergleichbarer Kategorie nach dem Mietspiegel, die bisherige Nettokaltmiete pro Quadratmeter für die neue Wohnung garantiert werden.“
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)