Ä-09 zum Antrag 69.1/I/2019

Status:
Erledigt

Ändere in Z. 52ff. den Punkt 5. in:

Kurzfristige Absenkung der Modernisierungsumlage gem. §§ 559 BGB auf 5% der anerkennungsfähigen Modernisierungskosten, in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf auf 3%, Kappung bei maximal 2,00 EUR/qm Wohnfläche. Langfristig ist der § 559 BGB zu streichen, damit Mieter*innen künftig nicht mehr die gesamten Kosten für Modernisierungsmaßnahmen allein tragen müssen.“

Und streiche Z.59-62.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)