Einfügen S. 313, Z. 466:
„Bei jeder Erweiterung des digitalen Angebots der Verwaltung muss verbindlich sichergestellt werden, dass trotz der sozialen Spaltung beim Zugang zu digitalen Angeboten („Digital Divide“) ein gleichberechtigter Zugang zur Verwaltung für alle gewährleistet bleibt.”
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)