Antrag 42/I/2019 Situation für arbeitende Eltern verbessern – Uneingeschränkte Anwendung des Entgeltfortzahlungsgesetzes bei Krankheit von Kindern

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir wollen die Situation für arbeitende Eltern verbessern. Wenn Kinder von arbeitenden Eltern erkranken und diese zu Hause bleiben, um sich um die Kinder zu kümmern, erhalten diese Mütter oder Väter oftmals höchstens nur 70% ihres Bruttolohns bzw. bis zu 90% ihres Nettolohns. Das ist so gesetzlich geregelt.

 

Diese Vorgabe kann zu Einkommensverlusten führen nur weil ein Kind krank geworden ist. Wir fordern daher, dass in diesen Fällen die volle Entgeltfortzahlung (durch den Arbeitgeber oder die Krankenkasse) gilt. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie dies steuerfinanziert ermöglicht werden kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir wollen die Situation für arbeitende Eltern verbessern. Wir fordern, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet werden, fünf Arbeitstage lang das volle Entgelt fortzuzahlen, falls Arbeitnehmer*innen ihr erkranktes Kind pflegen müssen und deshalb nicht arbeiten können.

 

Im Anschluss erhalten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer*innen von ihrer Krankenversicherung Kinderkrankengeld. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie dies steuerfinanziert ermöglicht werden kann.

Text des Beschlusses:

Wir wollen die Situation für arbeitende Eltern verbessern. Wir fordern, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet werden, fünf Arbeitstage lang das volle Entgelt fortzuzahlen, falls Arbeitnehmer*innen ihr erkranktes Kind pflegen müssen und deshalb nicht arbeiten können.

 

Im Anschluss erhalten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer*innen von ihrer Krankenversicherung Kinderkrankengeld. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie dies steuerfinanziert ermöglicht werden kann.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: