Antrag 251/I/2019 Neubau eines Hertha-Stadions im Olympiapark

Status:
Annahme

Die SPD Berlin spricht sich dafür aus, dass Hertha BSC weiterhin seine Heimspiele in Berlin austrägt. Dabei bleibt die Hertha-Nutzung des Olympiastadions als Heimspielstätte für uns erste Option. Sollten sich der Berliner Senat, das Abgeordnetenhaus, der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und Hertha BSC darauf einigen, dass Hertha BSC ein neues Stadion im Olympiapark grundsätzlich bauen kann, fordern wir die sozialdemokratischen Abgeordneten und Senatsmitglieder auf, im weiteren Umsetzungsprozess folgende Rahmenbedingungen mit Hertha BSC zu vereinbaren:

 

  • Das Landesgrundstück wird Hertha BSC ausschließlich als Erbbaurecht zu marküblichen Bedingungen zur Verfügung gestellt.
  • Es muss eine adäquate und angemessene Regelung für die 24 Mietwohnungen in der Sportforumstraße gemeinsam mit den Mieter*innen und der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 gefunden werden. Die Mietenhöhe soll für die Mieter gleich bleiben; diese müssen ab sofort in den Prozess mit einbezogen werden.
  • Es muss ein adäquater und moderner Ausweichstandort für die Bildungsstätte der Sportjugend gefunden werden.
  • Die Finanzierung des Baus und des Betriebs des neuen Stadions wird ausschließlich von Hertha BSC getragen. Das heißt, dass dementsprechend auch 30% für eine Kostensteigerung beim Bau (Risikopuffer) mit bedacht werden. Ferner wird Hertha BSC eine Finanzplanung nebst privaten und Bankbürgschaften für das vollständige Bauvorhaben sowie eine Wirtschaftlichkeitsplanung für den Be-trieb vorlegen. Dabei sind insbesondere auch die Kosten für eventuelle Erschließungskosten und eventuelle Umbauten in Bezug auf die ÖPNV-Versorgung von Hertha BSC vollständig zu tragen.
  • Hertha BSC bekennt sich zur Bedeutung und zum Erhalt des Berliner Olympiastadions. Das Olympiastadion darf durch den Neubau des Fußball-Stadions nicht in Bestand oder Wirtschaftlichkeit gefährdet werden. Es muss daher eine vertraglicher Konkurrenzschutz zu Gunsten des Olympiastadions, des Maifeldes und der Waldbühne erfolgen.
  • Für die Anwohner*innen muss sichergestellt werden, dass sie mit keiner erhöhten Lärmbelästigung rechnen müssen. Dabei soll bereits beim Neubau auf eine entsprechende lärmmindernde Bauweise geachtet werden. Wir sprechen uns gegen eine Ausweitung der Lärmemissions-Ausnahmegenehmigungen aus.
  • Es muss sichergestellt sein, dass das Verkehrskonzept auch für die veränderten örtlichen Gegebenheiten angepasst wird.

 

Darüber hinaus müssen im Zuge einer möglichen Umgestaltung des Olympiaparks durch einen Neubau folgende Veränderungen gewährleistet werden:

  • Es wird eine Anwohner*innenschutzzone („Stadionparkzone“) an Veranstaltungstagen (ähnlich der Regelungen rund um das Weserstadion in Bremen) eingerichtet. Diese soll den Parkplatzsuchverkehr, An- und Abfahrtstaus in dem Gebiet rund um den Olympiapark bzw. des Stadiongebiets vermeiden. Gewerbliche Parkplatzflächen dürfen weiter genutzt werden. Anwohner*innen und Nutzer*innen erhalten über eine Vignette Zufahrtsberechtigungen zur Stadionparkzone. Die Einfahrt in die Zone wird durch ein vom jeweiligen Veranstalter zu finanzierendes Sicherheitspersonal kontrolliert.
  • Bei allen Veranstaltungen im Hertha-Stadion, Olympiapark, auf dem Maifeld, im Olympiastadion und der Waldbühne ist in den Veranstaltungstickets immer die ÖPNV-An-und Abfahrt enthalten.
  • Der Olympiapark wird allen Bürger*innen besser öffentlich zugänglich gemacht, dabei ist die Aufenthaltsqualität deutlich zu erhöhen. Der Berliner Senat erstellt ein Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung des Olympiaparks, das insbesondere die Belange des Sports, des Denkmalschutzes und des Naturschutzes berücksichtigt.
  • Ziel dieses Gesamtkonzepts muss es sein, dass der Olympiapark für mehr Sportler*innen, insbesondere aus dem vereinsgebundenen Breitensport, zugänglich gemacht wird. Dabei sollen auch Sportmöglichkeiten für vereinslose Freizeitsportler*innen geschaffen werden.
  • Im Zuge des angesprochenen Gesamtkonzepts braucht es auch für das Olympiastadion ein neues Nutzungskonzept, welches das Ziel einer breiteren und vielfältigeren Nutzung des Olympiastadions verfolgt.
  • Letztlich müssen bei all diesen Vorhaben die Anwohner*innen von Beginn an aktiv in den Prozess eingebunden werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD Berlin spricht sich dafür aus, dass Hertha BSC weiterhin seine Heimspiele in Berlin austrägt. Dabei bleibt die Hertha-Nutzung des Olympiastadions als Heimspielstätte für uns erste Option. Sollten sich der Berliner Senat, das Abgeordnetenhaus, der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und Hertha BSC darauf einigen, dass Hertha BSC ein neues Stadion im Olympiapark grundsätzlich bauen kann, fordern wir die sozialdemokratischen Abgeordneten und Senatsmitglieder auf, im weiteren Umsetzungsprozess folgende Rahmenbedingungen mit Hertha BSC zu vereinbaren:

 

  • Das Landesgrundstück wird Hertha BSC ausschließlich als Erbbaurecht zu marküblichen Bedingungen zur Verfügung gestellt.
  • Es muss eine adäquate und angemessene Regelung für die 24 Mietwohnungen in der Sportforumstraße gemeinsam mit den Mieter*innen und der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 gefunden werden. Die Mietenhöhe soll für die Mieter gleich bleiben; diese müssen ab sofort in den Prozess mit einbezogen werden.
  • Es muss ein adäquater und moderner Ausweichstandort für die Bildungsstätte der Sportjugend gefunden werden.
  • Die Finanzierung des Baus und des Betriebs des neuen Stadions wird ausschließlich von Hertha BSC getragen. Das heißt, dass dementsprechend auch 30% für eine Kostensteigerung beim Bau (Risikopuffer) mit bedacht werden. Ferner wird Hertha BSC eine Finanzplanung nebst privaten und Bankbürgschaften für das vollständige Bauvorhaben sowie eine Wirtschaftlichkeitsplanung für den Be-trieb vorlegen. Dabei sind insbesondere auch die Kosten für eventuelle Erschließungskosten und eventuelle Umbauten in Bezug auf die ÖPNV-Versorgung von Hertha BSC vollständig zu tragen.
  • Hertha BSC bekennt sich zur Bedeutung und zum Erhalt des Berliner Olympiastadions. Das Olympiastadion darf durch den Neubau des Fußball-Stadions nicht in Bestand oder Wirtschaftlichkeit gefährdet werden. Es muss daher eine vertraglicher Konkurrenzschutz zu Gunsten des Olympiastadions, des Maifeldes und der Waldbühne erfolgen.
  • Für die Anwohner*innen muss sichergestellt werden, dass sie mit keiner erhöhten Lärmbelästigung rechnen müssen. Dabei soll bereits beim Neubau auf eine entsprechende lärmmindernde Bauweise geachtet werden. Wir sprechen uns gegen eine Ausweitung der Lärmemissions-Ausnahmegenehmigungen aus.
  • Es muss sichergestellt sein, dass das Verkehrskonzept auch für die veränderten örtlichen Gegebenheiten angepasst wird.

 

Darüber hinaus müssen im Zuge einer möglichen Umgestaltung des Olympiaparks durch einen Neubau folgende Veränderungen gewährleistet werden:

  • Es wird eine Anwohner*innenschutzzone („Stadionparkzone“) an Veranstaltungstagen (ähnlich der Regelungen rund um das Weserstadion in Bremen) eingerichtet. Diese soll den Parkplatzsuchverkehr, An- und Abfahrtstaus in dem Gebiet rund um den Olympiapark bzw. des Stadiongebiets vermeiden. Gewerbliche Parkplatzflächen dürfen weiter genutzt werden. Anwohner*innen und Nutzer*innen erhalten über eine Vignette Zufahrtsberechtigungen zur Stadionparkzone. Die Einfahrt in die Zone wird durch ein vom jeweiligen Veranstalter zu finanzierendes Sicherheitspersonal kontrolliert.
  • Bei allen Veranstaltungen im Hertha-Stadion, Olympiapark, auf dem Maifeld, im Olympiastadion und der Waldbühne ist in den Veranstaltungstickets immer die ÖPNV-An-und Abfahrt enthalten.
  • Der Olympiapark wird allen Bürger*innen besser öffentlich zugänglich gemacht, dabei ist die Aufenthaltsqualität deutlich zu erhöhen. Der Berliner Senat erstellt ein Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung des Olympiaparks, das insbesondere die Belange des Sports, des Denkmalschutzes und des Naturschutzes berücksichtigt.
  • Ziel dieses Gesamtkonzepts muss es sein, dass der Olympiapark für mehr Sportler*innen, insbesondere aus dem vereinsgebundenen Breitensport, zugänglich gemacht wird. Dabei sollen auch Sportmöglichkeiten für vereinslose Freizeitsportler*innen geschaffen werden.
  • Im Zuge des angesprochenen Gesamtkonzepts braucht es auch für das Olympiastadion ein neues Nutzungskonzept, welches das Ziel einer breiteren und vielfältigeren Nutzung des Olympiastadions verfolgt.
  • Letztlich müssen bei all diesen Vorhaben die Anwohner*innen von Beginn an aktiv in den Prozess eingebunden werden.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK III): Zur Frage der Zukunft des Fußballstadions von Fußballverein und Fußball-Erstbundesligisten Hertha BSC und der Entwicklung des Olympiaparks wurden eine Vielzahl von Besprechungen in Plenum, Hauptausschuss und Fachausschuss, auch mit schriftlicher Senatsberichterstattung vorgenommen. Allein im Fachausschuss für Sport kamen die Fragen, u.a. im Rahmen mündlicher Berichterstattung seit LPT-Beschluss in den Sitzungen vom 5. April 2019, 10. Mai 2019, 16. August 2019, 13. September 2019, 27. September 2019, 1. November 2019, 21. Februar 2020, 21. August 2020 und 18. September 2020 zur Sprache. Das Thema wird überdurchschnittlich oft besprochen, obwohl gemäß Prüfaufträgen zu Problemlagen, auf die die SPD-Fraktion in jeder Form hingewiesen hat, keine neueren Erkenntnisse gegenüber der Anhörung vom 28. September 2018 im Ausschuss für Sport gewonnen wurden. Die Befassung zeigt ein deutliches Interesse von CDU- und Teilen der AfD-Fraktion, die die Pläne des Sportvereins Hertha BSC weitgehend unterstützen. Sie bestehen im Festhalten an einem Neubau für ein Fußballstadion im Olympiapark und haben teilweise Kampagnencharakter. Demgegenüber bestätigen sich vorgebrachte Einwände der SPD-Fraktion wie auch der Koalitionsfraktionen hinsichtlich der Fragen zur Entwicklung und Wirtschaftlichkeit des Olympiaparks und des Olympiastadions, zur Lärmemission in Relation zu Interessen des Sportvereins an Lautstärkevervielfachung im Stadioninnenraum, zu bestehenden Eigentumsfragen der Siedlung Olympiapark der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 e. V., zur Bildungsstätte der Sportjugend Berlin oder zu Fragen des bestehenden Denkmalschutzes bspw. des Gartendenkmals Olympiapark. Insbesondere die Tatsache, dass der Olympiapark inklusive Stadion, Maifeld und Waldbühne in Sachen Lärmschutz als Einheit gesehen wird und damit auch mit einer weiteren Veranstaltungsstätte insgesamt nicht mehr Veranstaltungen akquiriert werden können, lässt die Idee vom „Stadion neben dem Stadion“ als unklug erscheinen. Dieser Befund weist darauf hin, dass künftige Befassung die lösungsorientierte Standortsuche für den Fußballverein und Fußball-Erstbundesligisten Hertha BSC inkludieren sollte. Auf Nachfrage hat die SPD-Fraktion die Finalisierung des Entwicklungskonzepts Olympiapark beschleunigt, die für April 2020 angekündigt wurde und im Herbst des Jahres im Abgeordnetenhaus eingehen soll, damit gemäß parlamentarischer Kontrolle Befassung erfolgt.
Überweisungs-PDF: