Antrag 110/I/2019 Atheistische mit religiösen Weltanschauungen im Ethikunterricht gleichstellen

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir fordern die SPD-Mitglieder der Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu auf, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie dafür einzusetzen, dass bei der nächsten Änderung oder Überarbeitung des Rahmenlehrplans Ethik der Sekundarstufe I Atheismus und Agnostizismus ebenso wie Religionskunde Gegenstand des Ethikunterrichts sein müssen. Die Thematisierung und Reflexion von areligiösen Weltbildern und Lebensweisen soll zu einem verpflichtenden Bestandteil des Ethikunterrichts werden. Eine Änderung des Rahmenlehrplans Ethik Sek I soll dazu führen, dass beispielsweise Grundkenntnisse über die Urknalltheorie zukünftig ebenso selbstverständlich wie Grundkenntnisse über das islamische Glaubensbekenntnis oder die biblische Erlösungsgeschichte im Ethikunterricht vermittelt werden. Nicht-religiöse Theorien der Ideengeschichte sollen gleichberechtigt mit religiösen Theorien unterrichtet werden.

 

Bei der Überarbeitung des Rahmenlehrplans sollen nach § 11 des Berliner Schulgesetzes der Humanistische Verband Deutschlands sowie die Giordano-Bruno-Stiftung beteiligt werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern die SPD-Mitglieder der Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu auf, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie dafür einzusetzen, dass bei der nächsten Änderung oder Überarbeitung in Erweiterung des Rahmenlehrplans Ethik der Sekundarstufe I Atheismus und Agnostizismus ebenso wie Religionskunde Gegenstand des Ethikunterrichts sein müssen. Die Thematisierung und Reflexion von areligiösen Weltbildern und Lebensweisen soll zu einem verpflichtenden Bestandteil des Ethikunterrichts werden. Eine Änderung des Rahmenlehrplans Ethik Sek I soll dazu führen, dass beispielsweise Grundkenntnisse über die Urknalltheorie zukünftig ebenso selbstverständlich wie Grundkenntnisse über das islamische Glaubensbekenntnis oder die biblische Erlösungsgeschichte im Ethikunterricht vermittelt werden. Nicht-religiöse Theorien der Ideengeschichte sollen gleichberechtigt mit religiösen Theorien unterrichtet werden.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Wir fordern die SPD-Mitglieder der Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu auf, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie dafür einzusetzen, dass bei der nächsten Änderung oder Überarbeitung in Erweiterung des Rahmenlehrplans Ethik der Sekundarstufe I Atheismus und Agnostizismus ebenso wie Religionskunde Gegenstand des Ethikunterrichts sein müssen. Die Thematisierung und Reflexion von areligiösen Weltbildern und Lebensweisen soll zu einem verpflichtenden Bestandteil des Ethikunterrichts werden. Eine Änderung des Rahmenlehrplans Ethik Sek I soll dazu führen, dass beispielsweise Grundkenntnisse über die Urknalltheorie zukünftig ebenso selbstverständlich wie Grundkenntnisse über das islamische Glaubensbekenntnis oder die biblische Erlösungsgeschichte im Ethikunterricht vermittelt werden. Nicht-religiöse Theorien der Ideengeschichte sollen gleichberechtigt mit religiösen Theorien unterrichtet werden.

Beschluss-PDF: