Der Parteivorstand wird aufgefordert, in der Verfahrensrichtlinie für Mitgliederentscheide gemäß § 13 (7) OrgStatut zu regeln, dass die Anliegen bei Mitgliederbegehren oder die Abstimmungsalternativen bei Mitgliederentscheiden in der Partei möglichst elektronisch oder auf den üblichen innerparteilichen Informationskanälen und ohne zusätzliche Kosten zu verursachen bekannt zu machen sind. Dabei soll stets die Chancengleichheit gewahrt werden. Die Unterschriften werden in den Geschäftsstellen gesammelt.
Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 5 Zeilen 181-186
Der Parteivorstand wird aufgefordert, in der Verfahrensrichtlinie für Mitgliederentscheide gemäß § 13 (7) OrgStatut zu regeln, dass die Anliegen bei Mitgliederbegehren oder die Abstimmungsalternativen bei Mitgliederentscheiden in der Partei möglichst elektronisch oder auf den üblichen innerparteilichen Informationskanälen und ohne zusätzliche Kosten zu verursachen bekannt zu machen sind. Dabei soll stets die Chancengleichheit gewahrt werden. Die Unterschriften werden in den Geschäftsstellen gesammelt.
Siehe dazu Antrag 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“
Seite 5 Zeilen 181-186