Wir fordern den endgültigen Stopp der Rodung des Hambacher Forstes und des Braunkohleabbaus insgesamt.
Aktuell soll der verbliebene Rest des Hambacher Forstes nach den Vorstellungen des Energiekonzerns RWE gerodet werden, um der flächenmäßigen Vergrößerung des Braunkohletagebaus Hambach Platz zu machen.
Dabei handelt es sich beim Hambacher Forst um einen der letzten großen Mischwälder Mitteleuropas. Er stellt Zwischenstopp für Zugvögel dar und ist Lebensraum vieler bedrohter Tierarten. Seine Rodung könnte zum Aussterben von Buchsteinfledermäusen, Mittelspecht oder Haselmaus führen. Der Erfolg der Umsiedlung der Tiere gilt als unwahrscheinlich. Trotzdem wurden von dem einst 5.500 ha großen Waldgebiet bereits über 90% gerodet.
Weiterhin will RWE pro Jahr 70 ha von der noch bestehenden Waldfläche roden, um noch mehr Braunkohle abzubauen. Der Tagebau Hambach ist mit 85 km2 der größte Tagebau Westeuropas. Der Kohleabbau bleibt nicht folgenlos: Ein Drittel der deutschen CO2-Emmissionen werden im Rheinischen Revier ausgestoßen. Die Braunkohleverstromung ist eine der ineffizientesten Verstromungsmöglichkeiten, insbesondere da die nasse Kohle in einem aufwendigen Verfahren getrocknet werden muss, bevor sie verbrannt werden kann Eine profitable Braunkohleverstromung wäre deshalb nicht denkbar, würden die Kosten der Folgeschäden nicht auf die Allgemeinheit umgelegt.
Neben dem Ausstoß weiterer umweltschädlicher Stoffe wie Quecksilber trägt der Abbau und die Verstromung der Braunkohle zur Zerstörung der Lebensräume von Menschen und Tieren bei. Die Kohleverstromung in Deutschland ist Ausdruck einer global ungerechten Energiepolitik, deren Kosten in Form der Klimaerwärmung vor allem der globale Süden zu tragen hat.
Die Rodung des Hambacher Forstes steht somit beispielhaft als Konsequenz der kapitalistischen Logik von Profitmaximierung und internationalem Wettbewerb, in der die Interessen von betroffenen Menschen heutiger und morgiger Generationen denen des Kapitals untergeordnet sind.
Ferner unterstützen wir friedliche Proteste gegen die Rodung des Hambacher Forstes. Die Versammlungsfreiheit stellt ein in Art. 8 GG festgeschriebenes Grundrecht dar, das nicht einfach so eingeschränkt werden darf.