Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die sozial-demokratischen Mitglieder des Bundestages werden aufgefordert, die Reglungen des §30 im Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) derart zu verändern, dass die Beantragung eines Führungszeugnisses für ehrenamtlich Tätige auch über eine/n amtlich bestätigte/n Bevollmächtigte/n der Organisation, für die das Ehrenamt erfüllt wird, ermöglicht wird.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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