Antrag 182/II/2018 Vorfahrt für Kinder im Berliner Straßenverkehr!

Kinder sind mit Abstand die schwächsten Verkehrsteilnehmer im Berliner Straßenverkehr. Besonders gefährdet sind Kinder auf ihren Schulwegen. In den letzten Jahren stiegen leider auch die Zahlen von Verkehrsunfällen, an denen Kinder beteiligt waren. Das liegt unter anderem an dem noch nicht vollständig ausgeprägten Gefahrenbewusstsein von Kindern und auch an unübersichtlichen Gegebenheiten vor Ort. Auf Kinder muss im Straßenverkehr besondere Rücksicht genommen werden, da sich ein realistisches Bewusstsein von Gefahren, aber auch von Handlungsabsichten anderer sowie von Entfernungen und Geschwindigkeiten erst im Laufe ihrer Entwicklung herausbilden.

 

Das vom Senat eingebrachte Mobilitätsgesetz ist zwar in vielerlei Hinsicht fortschrittlich, allerdings tauchen die Bedürfnisse von Kindern im Straßenverkehr so gut wie gar nicht auf. Dabei kann der Gesetzgeber erheblich dazu beitragen, die Situation von Kindern im Straßenverkehr zu verbessern, z.B. durch

 

  • Technische und städtebauliche Maßnahmen,
  • Verkehrsrechtliche Maßnahmen,
  • Verkehrserziehung von Erwachsenen und Kindern,
  • konsequente Überwachung dieser Maßnahmen.

 

Nur ein Zusammenspiel dieser Punkte kann zu einer größeren Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr beitragen. Wir brauchen eine kinderfreundliche Verkehrsraumgestaltung und Verkehrsplanung. Denn Kinder bewegen sich nicht nur zu Fuß, sondern auch mit Rollern, Fahrrädern oder Inlineskatern usw. im Straßenverkehr und haben dementsprechende Anforderungen.

 

1. Technische und städtebauliche Maßnahmen

Kinder bewegen sich überwiegend in einem kleinen Radius in ihrem heimatlichen Umfeld. Um die Wege für Kinder so gering wie möglich zu halten, müssen die Kiezstrukturen gestärkt werden und entsprechende Angebote, wie Kitas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Parks, Spielplätze und ähnliches dicht beieinander sein. Es ist daher nötig die Wege in den Kiezen sicherer zu machen. Dies ist z.B. durch folgende Maßnahmen möglich:

 

  • Tempo 30 in den Kiezen und den umliegenden Hauptverkehrsstraßen. Nur ein geringes Fahrtempo erhöht die Sicherheit, um auf die Unwägbarkeiten von Kindern reagieren zu können.
  • Verkehrsberuhigte Bereiche vor Schulen. Gerade vor Schulen ist die Situation oft unübersichtlich für Kinder.

 

Eine stark reduzierte Geschwindigkeit kann zu ausreichend Sicherheit beitragen. Auch ein temporäres Halte- beziehungsweise Durchfahrverbot, kann die Situation morgens an den Schulen entschärfen.

 

  • Sowohl der Fußgängerweg, als auch Fahrradangebotstreifen müssen ausreichend breit sein, damit ein ungehindertes und sicheres Passieren von allen Verkehrsteilnehmern gewährleistet ist. Denn vor allem jüngere Kinder brauchen Platz auf den Fußgängerwegen, um sich zum Beispiel auf Fahrrädern bewegen zu können.
  • Es bedarf der klaren Abgrenzung zwischen den Fahrbahnen und Fußgängerwegen. Vor allem bei Fahrradwegen ist eine bauliche Absenkung oder eine klare Abtrennung mit Pollern vom Fußweg notwendig, um Kindern den Unterschied zwischen den verschiedenen Wegen deutlich zu machen.
  • Fußgängerüberwege müssen so gestaltet sein, dass sie durch Gehwegvorstreckungen deutlich in den Verkehr hineinragen, und somit auch der ruhende Verkehr überblickt werden kann. Es muss durch bauliche Maßnahmen verhindert werden, dass auch nur ein kurzes Halten von Autos an Fußgängerüberwegen möglich ist. Denn vor allem für Kinder sind sichere Fußgängerüberquerungen absolut notwendig. Doch dadurch, dass durch Autos immer größer werden, ist es den Autofahrern kaum möglich Kinder im Straßenverkehr wahrzunehmen. Vor allem bei Fußgängerüberwegen kann dies schwerwiegende Folgen haben.
  • Zebrastreifen bieten eine sichere Überquerung für Kinder an. Doch viele Autofahrer ignorieren diese inzwischen. Daher sind Aufpflasterungen, Signalleuchten oder Gehwegvorstreckungen sinnvolle Mittel, um Zebrastreifen deutlich von der restlichen Fahrbahn abzuheben.
  • Die Dauer von Grün-Phasen bei Ampeln sollte so gestaltet sein, dass diese eine Überquerung der Straßen auch mit Kinderschritten ermöglichen. Vor allem bei kleinen Mittelinseln ist dies notwendig.

 

Daher sollte die Wartezeit auf die nächste Grün-Phase so kurz wie möglich gehalten werden. Dies lässt sich alles durch eine adäquate und kindgerechte Ampelschaltung verhindern. Kindgerechte Ampelschaltung bedeutet aber auch, dass Fußgänger und abbiegender Verkehr nicht gleichzeitig Grün haben.

 

  • Ausreichende Beleuchtung von Schulwegen. Gerade in den dunklen Wintermonaten ist eine ausreichende Ausleuchtung der Wege notwendig, um gesehen zu werden, aber auch um rechtzeitig Gefahren erkennen zu können.
  • Haltestellen sollten möglichst in unmittelbarer Nähe von Schulen sein. Bei der Notwendigkeit zur Überquerung von Straßen, sollten Haltestellen in unmittelbarer Nähe zur Ampel sein. Kinder suchen sich häufig den kürzesten Weg. Wenn allerdings die Bushaltestelle weit entfernt und auf der anderen Straßenseite liegt, der sichere Übergang jedoch einen Umweg bedeutet, dann wird dieser häufig nicht genommen, sondern sich eher der Gefahr ausgesetzt.
  • Vor allem Straßenbahnhaltestellen und deren Übergänge müssen mit Signalen oder Schranken auf eine einfahrende Straßenbahn hinweisen.

 

Vor allem bei Straßenbahnübergängen kann dies zu gefährlichen Situationen führen, wenn einfahrende Straßenbahnen übersehen werden.

 

2. Verkehrsrechtliche Maßnahmen

Auch Verkehrsrechtliche Maßnahmen sind sinnvoll, um den Weg von Kindern sicherer zu gestalten. Hierzu gehört:

 

  • Verpflichtende Abbiegeassistenten für alle LKWs. Viele Unfälle mit LKWs geschehen beim Abbiegevorgang und könnten mit elektronischen Abbiegeassistenten verhindert werden. Der Berliner Senat soll sich deswegen weiter für eine unverzügliche Einführung solcher Abbiegeassistenzsysteme einsetzen.
  • Parallele Grünphasen von Fußgängern und abbiegenden Verkehr ist zu vermeiden.
  • Ausreichende Beschilderung mit Hinweisen auf Schulwege. Nicht nur direkt vor den Schulen brauchen wir Hinweisschilder auf Kinder, sondern auch auf den Hauptverkehrswegen zu den Schulen und Spielplätzen. Nur wenn Autofahrer auf die Gefahren hin sensibilisiert werden, kann ein Mehr an Rücksichtnahme entstehen.

 

3. Verkehrserziehung von Erwachsenen und Kindern

Doch auch Erziehung ist ein wichtiger Aspekt:

 

  • Es bedarf einer umfassenden Mobilitätserziehung in Kita und Schule für alle Kinder. Bereits im Kleinkindalter muss hierzu der Grundstein gelegt werden, um verkehrssicheres Verhalten von Anfang an zu erlernen. Kinder müssen entsprechend ihres Alters an die verschiedenen Gefahrensituationen und Risiken im Straßenverkehr herangeführt werden.
  • In den ersten Schultagen sollen alle Grundschulen ein Verkehrstraining anbieten. Denn vor allem die jungen ABC-Schützen brauchen zu Beginn ihres Schullebens eine pädagogische Unterstützung, um bald selbständig ihren Schulweg meistern zu können.
  • Behörden müssen für die Gefahren von Kindern im Straßenverkehr sensibilisiert werden und sie auch ernst nehmen. Zu oft wird das Thema Gefahren für Kinder im Straßenverkehr missachtet. Dabei sollte es nicht immer nur um den fließenden Verkehr gehen, sondern auch um die jüngsten und schwächsten Verkehrsteilnehmer.
  • Jede Grundschule bedarf ihres eigenen aktualisierten und visuell anschaulichen Schulwegplans, damit Eltern und Kinder gemeinsam einen sicheren Weg zur eigenen Schule finden können.
  • Kinderstadtpläne in den Bezirken und Kiezen können veranschaulichen, wie Kinder sicher zu den ihnen relevanten Orten gelangen können. Kinderstadtpläne geben nicht nur einen Überblick über die wichtigsten kindgerechten Orte, sondern auch über sichere Wege zu diesen hin.
  • Die Jugendverkehrsschulen sind ein wichtiger Aspekt der Verkehrsbildung für Kinder und müssen dementsprechend ausgestattet sein. Die Bildungseinrichtungen sollen in regelmäßigen Abständen die Verkehrsschulen besuchen. In den Verkehrsschulen können Kinder sicher und unter pädagogischer Anleitung das richtige Verhalten im Straßenverkehr lernen.
  • Aktionen, wie „Zu Fuß zur Schule“ sind wichtig und müssen gefördert werden. Elterntaxis sind extrem gefährlich für Kinder, die zur Schule kommen. Aktionen, wie „Zu Fuß zur Schule“ können daher helfen auf die Problematik aufmerksam zu machen und Kinder in ihrer Selbständigkeit alleine zur Schule zu gehen bestärken.
  • In der Fahrschule soll Verkehrserziehung in Bezug auf Kinder stärker geleistet werden.

 

4. Konsequente Überwachung dieser Maßnahmen

Schlussendlich bedarf es jedoch der konsequenten Überwachung dieser Maßnahmen, damit sie ihre Wirkung entsprechend entfalten können.

 

Unsere Forderungen sind:

 

Bauliche Maßnahmen

  • Ausreichende Breite von Fußgängerwegen und Fahrradangebotsstreifen
  • Deutliche Abgrenzung von Fahrbahn und Fußgängerwegen
  • Deutliche Erkennbarkeit von Gehwegvorstreckungen (z.B. durch Aufpflasterungen)
  • Verhinderung von kurzfristigen Halten an Fußgängerüberwegen (z.B. durch Poller)
  • Vermehrter Einsatz von Zebrastreifen
  • Verlängerung von Grün-Phasen für Fußgänger bei Lichtsignalanlagen, wenn bislang kein ungehindertes passieren möglich ist
  • Ausreichende Beleuchtung von Schulwegen
  • Einrichtung von Haltestellen in unmittelbarer Nähe von Schulen und bei Überquerungsnotwendigkeiten vermehrter Einsatz von Querungshilfen (Lichtsignalanlagen, Zebrastreifen)
  • Übergänge an Straßenbahnhaltestellen sind mit Signalen oder Schranken auszustatten

 

Verkehrsrechtliche Maßnahmen

  • Verpflichtende Abbiegeassistenten für alle LKWs und Kleintransporter
  • Parallele Grünphasen von Fußgängern und abbiegenden Verkehr vermeiden
  • Ausreichende Hinweisschilder (Achtung Schulweg) auf Hauptverkehrsstraßen
  • Tempo 30 in den Kiezen und den umliegenden Hauptverkehrsstraßen
  • Verkehrsberuhigte Bereiche vor Schulen

 

Maßnahmen der Verkehrserziehung

  • Förderung der Verkehrserziehung in Kita und Schule unter Einbeziehung der Eltern (z.B. durch das Bildungsprogramm; durch Informationsmaterialien)
  • Verkehrstraining an den Grundschulen in den ersten Schultagen des neuen Schuljahres
  • Sensibilisierung der Behörden hinsichtlich Gefahren für Kinder im Straßenverkehr (z.B. durch Schulungen)
  • Schulwegpläne an jeder Grundschule
  • Kinderstadtpläne für jeden Bezirk und Kiez
  • Stärkung der Jugendverkehrsschulen
  • Förderung von Aktionen wie „Zu Fuß zur Schule“

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

(WIEDERVORLAGE | LPT II/2018: Überwiesen an AG Fraktionsvorsitzende, FA VIII – Soziale Stadt, FA XI – Mobilität)

 

 

Stellungnahme FA XI – Mobilität

Der Antrag wird nach kurzer Diskussion im Grundsatz vom Fachausschuss Mobilität mitgetragen. Allerdings werden die Antragsteller*innen gebeten, ihren Antrag deutlich zu kürzen und ihn auf das Wesentliche zu begrenzen. Einstimmige (grundsätzliche) Annahme.

 

Stellungnahme FA VIII – Soziale Stadt zum Antrag 182/II/2018 geben wir keine inhaltliche Empfehlung ab. Der Antrag bezieht sich auf verkehrsplanerische und -bauliche Maßnahmen. Von uns aus kann dem Antrag zugestimmt werden, aber er sollte deutlich gekürzt werden.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Kinder sind mit Abstand die schwächsten Verkehrsteilnehmer im Berliner Straßenverkehr. Besonders gefährdet sind Kinder auf ihren Schulwegen. In den letzten Jahren stiegen leider auch die Zahlen von Verkehrsunfällen, an denen Kinder beteiligt waren. Das liegt unter anderem an dem noch nicht vollständig ausgeprägten Gefahrenbewusstsein von Kindern und auch an unübersichtlichen Gegebenheiten vor Ort. Auf Kinder muss im Straßenverkehr besondere Rücksicht genommen werden, da sich ein realistisches Bewusstsein von Gefahren, aber auch von Handlungsabsichten anderer sowie von Entfernungen und Geschwindigkeiten erst im Laufe ihrer Entwicklung herausbilden.

 

Das vom Senat eingebrachte Mobilitätsgesetz ist zwar in vielerlei Hinsicht fortschrittlich, allerdings tauchen die Bedürfnisse von Kindern im Straßenverkehr so gut wie gar nicht auf. Dabei kann der Gesetzgeber erheblich dazu beitragen, die Situation von Kindern im Straßenverkehr zu verbessern, z.B. durch

 

  • Technische und städtebauliche Maßnahmen,
  • Verkehrsrechtliche Maßnahmen,
  • Verkehrserziehung von Erwachsenen und Kindern,
  • konsequente Überwachung dieser Maßnahmen.

 

Nur ein Zusammenspiel dieser Punkte kann zu einer größeren Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr beitragen. Wir brauchen eine kinderfreundliche Verkehrsraumgestaltung und Verkehrsplanung. Denn Kinder bewegen sich nicht nur zu Fuß, sondern auch mit Rollern, Fahrrädern oder Inlineskatern usw. im Straßenverkehr und haben dementsprechende Anforderungen.

 

1. Technische und städtebauliche Maßnahmen

Kinder bewegen sich überwiegend in einem kleinen Radius in ihrem heimatlichen Umfeld. Um die Wege für Kinder so gering wie möglich zu halten, müssen die Kiezstrukturen gestärkt werden und entsprechende Angebote, wie Kitas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Parks, Spielplätze und ähnliches dicht beieinander sein. Es ist daher nötig die Wege in den Kiezen sicherer zu machen. Dies ist z.B. durch folgende Maßnahmen möglich:

 

  • Tempo 30 in den Kiezen und den umliegenden Hauptverkehrsstraßen. Nur ein geringes Fahrtempo erhöht die Sicherheit, um auf die Unwägbarkeiten von Kindern reagieren zu können.
  • Verkehrsberuhigte Bereiche vor Schulen. Gerade vor Schulen ist die Situation oft unübersichtlich für Kinder.

 

Eine stark reduzierte Geschwindigkeit kann zu ausreichend Sicherheit beitragen. Auch ein temporäres Halte- beziehungsweise Durchfahrverbot, kann die Situation morgens an den Schulen entschärfen.

 

  • Sowohl der Fußgängerweg, als auch Fahrradangebotstreifen müssen ausreichend breit sein, damit ein ungehindertes und sicheres Passieren von allen Verkehrsteilnehmern gewährleistet ist. Denn vor allem jüngere Kinder brauchen Platz auf den Fußgängerwegen, um sich zum Beispiel auf Fahrrädern bewegen zu können.
  • Es bedarf der klaren Abgrenzung zwischen den Fahrbahnen und Fußgängerwegen. Vor allem bei Fahrradwegen ist eine bauliche Absenkung oder eine klare Abtrennung mit Pollern vom Fußweg notwendig, um Kindern den Unterschied zwischen den verschiedenen Wegen deutlich zu machen.
  • Fußgängerüberwege müssen so gestaltet sein, dass sie durch Gehwegvorstreckungen deutlich in den Verkehr hineinragen, und somit auch der ruhende Verkehr überblickt werden kann. Es muss durch bauliche Maßnahmen verhindert werden, dass auch nur ein kurzes Halten von Autos an Fußgängerüberwegen möglich ist. Denn vor allem für Kinder sind sichere Fußgängerüberquerungen absolut notwendig. Doch dadurch, dass durch Autos immer größer werden, ist es den Autofahrern kaum möglich Kinder im Straßenverkehr wahrzunehmen. Vor allem bei Fußgängerüberwegen kann dies schwerwiegende Folgen haben.
  • Zebrastreifen bieten eine sichere Überquerung für Kinder an. Doch viele Autofahrer ignorieren diese inzwischen. Daher sind Aufpflasterungen, Signalleuchten oder Gehwegvorstreckungen sinnvolle Mittel, um Zebrastreifen deutlich von der restlichen Fahrbahn abzuheben.
  • Die Dauer von Grün-Phasen bei Ampeln sollte so gestaltet sein, dass diese eine Überquerung der Straßen auch mit Kinderschritten ermöglichen. Vor allem bei kleinen Mittelinseln ist dies notwendig.

 

Daher sollte die Wartezeit auf die nächste Grün-Phase so kurz wie möglich gehalten werden. Dies lässt sich alles durch eine adäquate und kindgerechte Ampelschaltung verhindern. Kindgerechte Ampelschaltung bedeutet aber auch, dass Fußgänger und abbiegender Verkehr nicht gleichzeitig Grün haben.

 

  • Ausreichende Beleuchtung von Schulwegen. Gerade in den dunklen Wintermonaten ist eine ausreichende Ausleuchtung der Wege notwendig, um gesehen zu werden, aber auch um rechtzeitig Gefahren erkennen zu können.
  • Haltestellen sollten möglichst in unmittelbarer Nähe von Schulen sein. Bei der Notwendigkeit zur Überquerung von Straßen, sollten Haltestellen in unmittelbarer Nähe zur Ampel sein. Kinder suchen sich häufig den kürzesten Weg. Wenn allerdings die Bushaltestelle weit entfernt und auf der anderen Straßenseite liegt, der sichere Übergang jedoch einen Umweg bedeutet, dann wird dieser häufig nicht genommen, sondern sich eher der Gefahr ausgesetzt.
  • Vor allem Straßenbahnhaltestellen und deren Übergänge müssen mit Signalen oder Schranken auf eine einfahrende Straßenbahn hinweisen.

 

Vor allem bei Straßenbahnübergängen kann dies zu gefährlichen Situationen führen, wenn einfahrende Straßenbahnen übersehen werden.

 

2. Verkehrsrechtliche Maßnahmen

Auch Verkehrsrechtliche Maßnahmen sind sinnvoll, um den Weg von Kindern sicherer zu gestalten. Hierzu gehört:

 

  • Verpflichtende Abbiegeassistenten für alle LKWs. Viele Unfälle mit LKWs geschehen beim Abbiegevorgang und könnten mit elektronischen Abbiegeassistenten verhindert werden. Der Berliner Senat soll sich deswegen weiter für eine unverzügliche Einführung solcher Abbiegeassistenzsysteme einsetzen.
  • Parallele Grünphasen von Fußgängern und abbiegenden Verkehr ist zu vermeiden.
  • Ausreichende Beschilderung mit Hinweisen auf Schulwege. Nicht nur direkt vor den Schulen brauchen wir Hinweisschilder auf Kinder, sondern auch auf den Hauptverkehrswegen zu den Schulen und Spielplätzen. Nur wenn Autofahrer auf die Gefahren hin sensibilisiert werden, kann ein Mehr an Rücksichtnahme entstehen.

 

3. Verkehrserziehung von Erwachsenen und Kindern

Doch auch Erziehung ist ein wichtiger Aspekt:

 

  • Es bedarf einer umfassenden Mobilitätserziehung in Kita und Schule für alle Kinder. Bereits im Kleinkindalter muss hierzu der Grundstein gelegt werden, um verkehrssicheres Verhalten von Anfang an zu erlernen. Kinder müssen entsprechend ihres Alters an die verschiedenen Gefahrensituationen und Risiken im Straßenverkehr herangeführt werden.
  • In den ersten Schultagen sollen alle Grundschulen ein Verkehrstraining anbieten. Denn vor allem die jungen ABC-Schützen brauchen zu Beginn ihres Schullebens eine pädagogische Unterstützung, um bald selbständig ihren Schulweg meistern zu können.
  • Behörden müssen für die Gefahren von Kindern im Straßenverkehr sensibilisiert werden und sie auch ernst nehmen. Zu oft wird das Thema Gefahren für Kinder im Straßenverkehr missachtet. Dabei sollte es nicht immer nur um den fließenden Verkehr gehen, sondern auch um die jüngsten und schwächsten Verkehrsteilnehmer.
  • Jede Grundschule bedarf ihres eigenen aktualisierten und visuell anschaulichen Schulwegplans, damit Eltern und Kinder gemeinsam einen sicheren Weg zur eigenen Schule finden können.
  • Kinderstadtpläne in den Bezirken und Kiezen können veranschaulichen, wie Kinder sicher zu den ihnen relevanten Orten gelangen können. Kinderstadtpläne geben nicht nur einen Überblick über die wichtigsten kindgerechten Orte, sondern auch über sichere Wege zu diesen hin.
  • Die Jugendverkehrsschulen sind ein wichtiger Aspekt der Verkehrsbildung für Kinder und müssen dementsprechend ausgestattet sein. Die Bildungseinrichtungen sollen in regelmäßigen Abständen die Verkehrsschulen besuchen. In den Verkehrsschulen können Kinder sicher und unter pädagogischer Anleitung das richtige Verhalten im Straßenverkehr lernen.
  • Aktionen, wie „Zu Fuß zur Schule“ sind wichtig und müssen gefördert werden. Elterntaxis sind extrem gefährlich für Kinder, die zur Schule kommen. Aktionen, wie „Zu Fuß zur Schule“ können daher helfen auf die Problematik aufmerksam zu machen und Kinder in ihrer Selbständigkeit alleine zur Schule zu gehen bestärken.
  • In der Fahrschule soll Verkehrserziehung in Bezug auf Kinder stärker geleistet werden.

 

4. Konsequente Überwachung dieser Maßnahmen

Schlussendlich bedarf es jedoch der konsequenten Überwachung dieser Maßnahmen, damit sie ihre Wirkung entsprechend entfalten können.

 

Unsere Forderungen sind:

 

Bauliche Maßnahmen

  • Ausreichende Breite von Fußgängerwegen und Fahrradangebotsstreifen
  • Deutliche Abgrenzung von Fahrbahn und Fußgängerwegen
  • Deutliche Erkennbarkeit von Gehwegvorstreckungen (z.B. durch Aufpflasterungen)
  • Verhinderung von kurzfristigen Halten an Fußgängerüberwegen (z.B. durch Poller)
  • Vermehrter Einsatz von Zebrastreifen
  • Verlängerung von Grün-Phasen für Fußgänger bei Lichtsignalanlagen, wenn bislang kein ungehindertes passieren möglich ist
  • Ausreichende Beleuchtung von Schulwegen
  • Einrichtung von Haltestellen in unmittelbarer Nähe von Schulen und bei Überquerungsnotwendigkeiten vermehrter Einsatz von Querungshilfen (Lichtsignalanlagen, Zebrastreifen)
  • Übergänge an Straßenbahnhaltestellen sind mit Signalen oder Schranken auszustatten

 

Verkehrsrechtliche Maßnahmen

  • Verpflichtende Abbiegeassistenten für alle LKWs und Kleintransporter
  • Parallele Grünphasen von Fußgängern und abbiegenden Verkehr vermeiden
  • Ausreichende Hinweisschilder (Achtung Schulweg) auf Hauptverkehrsstraßen
  • Tempo 30 in den Kiezen und den umliegenden Hauptverkehrsstraßen
  • Verkehrsberuhigte Bereiche vor Schulen

 

Maßnahmen der Verkehrserziehung

  • Förderung der Verkehrserziehung in Kita und Schule unter Einbeziehung der Eltern (z.B. durch das Bildungsprogramm; durch Informationsmaterialien)
  • Verkehrstraining an den Grundschulen in den ersten Schultagen des neuen Schuljahres
  • Sensibilisierung der Behörden hinsichtlich Gefahren für Kinder im Straßenverkehr (z.B. durch Schulungen)
  • Schulwegpläne an jeder Grundschule
  • Kinderstadtpläne für jeden Bezirk und Kiez
  • Stärkung der Jugendverkehrsschulen
  • Förderung von Aktionen wie „Zu Fuß zur Schule“

 

Beschluss-PDF: