Antrag 132/II/2018 RBB Staatsvertrag ändern - Menschen mit Behinderung im RBB-Rundfunkrat endlich eine Stimme geben!
AntragstellerInnen:
AG Selbst Aktiv Landesvorstand
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, bei der anstehenden Überprüfung der Zusammensetzung des RBB-Rundfunkrats endlich dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung künftig angemessen vertreten sind. Schon seit 2008 bemühen sich die Behindertenverbände und Landesbeauftragten Berlins und Brandenburgs vergeblich, Sitz und Stimme in dem auch für die öffentliche Meinung wichtigen Rundfunkrat zu erhalten.
Dafür muss zuerst der RBB-Staatsvertrag geändert werden. Wir fordern, die Änderung des Staatsvertrags bis zum Ende der aktuellen Amtsperiode des Rundfunkrats am 25.2.2019 zu beschließen. Die Berliner Koalition aus SPD, Linken und Grünen hat 2016 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, „bei der nächsten Änderung des RBB-Staatsvertrags die Zusammensetzung des RBB-Rundfunkrats hinsichtlich angemessener Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt zu verbessern“. Im Rundfunkrat, der gesellschaftliche Vielfalt repräsentieren soll, spiegelt sich dies jedoch nicht wieder. Während einzelne gesellschaftliche Gruppierungen im Rundfunkrat gleich mehrfach vertreten sind, haben Menschen mit Behinderung bisher keinen eigenen Sitz.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Überweisen an:
AH Fraktion, Senat
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK III):
Der Rbb-Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin-Brandenburg (Rbb-StV) wurde 2002 in Anlehnung an den SFB-StV geschlossen und 2013 novelliert. Aufgrund der Neufassung des Medienstaatsvertrats (Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland) zur Digitalisierung der Medienwelt ist eine weitere Novellierung des Rbb-Staatsvertrags 2021 im Einvernehmen mit dem Land Brandenburg notwendig. Insofern der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Staatsferne verpflichtet ist und die Programmhoheit bei den Sendern liegt, definiert der Rbb-StV vorrangig den Auftrag des Rbb bzw. Maßgaben zur Umsetzung des Auftrags und legt fest, wie sich der Rbb organisiert. Daher enthält der Rbb-StV auch Regelungen zur Arbeit der beiden Rbb-Aufsichtsgremien, also zum Rbb-Rundfunkrat und zum Rbb-Aufsichtsrat. Zu den Aufgaben des Rbb-Rundfunkrats gehören u.a. die Wahl von Intendanz, Verwaltungsrat und Direktoren; Feststellung der Berichte oder Beschlussfassung der Telemedienkonzepte. Zustimmungspflicht seitens des Rbb-Rundfunkrats besteht u.a. hinsichtlich der Finanzordnung und Verträgen mit Dritten höherer Finanzvolumina. Die Mitglieder des Rundfunkrats vertreten nicht die entsendende Organisation, sondern die Interessen der Allgemeinheit. Gleichwohl soll der Rundfunkrat als Gremium die gesellschaftliche Vielfalt abbilden. Daher hat sich die SPD-Fraktion dafür ausgesprochen, einem Vertreter/einer Vertreterin von Menschen mit Behinderung in den Rbb-Rundfunkrat aufzunehmen, und den Senat aufgefordert, sich in den Verhandlungen mit dem Land Brandenburg für eine Vertretung von Menschen mit Behinderung einzusetzen. Siehe dazu die schriftliche Anfrage vom 22.10.2018 (Drs. 18/16942) oder die Plenarsitzung vom 5.3.2020. Die Verhandlungen der beiden Länder wurden aufgenommen.
This Antrag was published on Samstag, 13. Oktober 2018 at 13:39.