Ziffer 2 in § 2 der Betriebskostenverordnung – BetrKV wird gestrichen. Die Grundsteuer stellt keine Kostenposition im betriebswirtschaftlichen Sinne dar und ist allein auf das Eigentum am jeweiligen Grundstück abgestellt.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme der Neufassung der AK 60.1/II/2018 (Konsens)