Schutz von Mietern vor Verdrängung
Der Erwerb von bisher von Mieter/innen genutzten Wohnungen wird zur weiteren Selbstnutzung staatlich gefördert. Fördergrundbetrag, Kinderzulage und Einkommensgrenzen orientieren sich an der Eigenheimzulage (Stand 2004).
Begründung:
Mit dieser Regelung wird einer Verdrängung der Mieter/innen aus ihren Wohnungen durch überhöhte Mieten oder Privatisierungen entgegengewirkt. So können die Mieter/innen als Selbstnutzer/innen ihrer Wohnungen in ihrem angestammten Kiez verbleiben.
Empfehlung der Antragskommission:
reject (Kein Konsens)