Antrag 139/I/2018 Wahlmöglichkeit der Krankenversicherung für Beamte im Land Berlin stärken

Status:
Erledigt

Die SPD-Fraktionsmitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich im Abgeordnetenhaus mit Grünen und Linkspartei dafür einzusetzen, dass nach Hamburger Vorbild Beamten der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung erleichtert wird. Dazu soll wie in Hamburg geplant, auch Beamten der hälftige Arbeitgeberanteil für die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt werden. Eine Rückkehr in die Privatkrankenversicherung ist nach individueller Ausübung der Option ausgeschlossen. Dies ist nicht nur ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Bürgerversicherung, sondern gerade für besonders schutzbedürftige Gruppen unter den Beamten, wie Beamte mit Kindern oder Menschen mit Behinderung sozial geboten. Durch diese Zahlung wird eine echte Wahlfreiheit im öffentlichen Dienst geschaffen und der alternativlose Zwang in die private Krankenversicherung beendet. Durch den Wegfall des Verwaltungsaufwandes bei der Beihilfestelle wird ein erheblicher Teil der zuerst entstehenden Mehrkosten sofort kompensiert, während langfristig durch den Wegfall der individuellen Beihilfe überhaupt keine mehr zum heutigen System höheren Kosten entstehen.

 

Das Abgeordnetenhaus braucht keine Abstimmung mit dem Bund oder anderen Ländern, da es in der Frage der Bezahlung der Landesbeamten vollkommen selbständig ist. Die SPD hat mehrfach beschlossen den Weg zu einer Bürgerversicherung zu gehen, so dass die eigene Glaubwürdigkeit den gleichen Weg wie in Hamburg unter dem SPD-Bürgermeister Olaf Scholz gebietet. Es gibt keine praktischen Abstimmungsschwierigkeiten mit den anderen Fraktionen, da die Grünen ebenfalls mehrere Parteitagsbeschlüsse zur Bürgerversicherung haben, den letzten Bundesparteitagsbeschluss vom November 2016. Die Linkspartei wiederum hat immer die gesetzliche Krankenversicherung als Kernstück in jedem Wahlkampf vertreten. Da alle drei Parteien der Koalition die Bürgerversicherung in ihren Parteiprogrammen fordern und keine gesetzlichen Hürden bestehen, kann man ein solches Gesetz nach Hamburger Vorbild schnell und unkompliziert beschließen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 137/I/2018 (Konsens)