Maßnahmen zur biometrischen Gesichtserkennung ermöglichen es, zusätzlich zur Beobachtung von Personen diese auch eindeutig zu identifizieren und beispielsweise Bewegungsprofile von Personen zu erstellen.
Das massenhafte Scannen der Gesichter von Bürger*innen schränkt somit das Recht auf deren informationelle Selbstbestimmung weitgehend ein. Es wird damit unmöglich gemacht, sich im öffentlichen Raum anonym zu bewegen und ist deshalb nach Einschätzung vieler Datenschützer*innen als auch des Deutschen Anwaltsvereins nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in keinster Weise zu rechtfertigen.
Weiterhin gilt: Falls diese Daten in die falschen Hände gelangen, können Opfer mit lebenslangen Folgen beispielsweise eines Identitätsraubs zu kämpfen haben ohne jegliche Möglichkeit, sich dagegen zu wehren, da ihre eigenen biometrischen Daten unveränderbar sind. All diese Bedenken führen zu dem Schluss, dass die biometrische Gesichtserkennung sofort zu stoppen und auch in Zukunft nicht einzusetzen ist.
Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, sich dafür einsetzen, dass das Pilotprojekt zur biometrischen Gesichtserkennung mit sofortiger Wirkung und ohne Auswertung der bisher gesammelten Daten eingestellt wird. Alle bisher gesammelten Daten müssen umgehend und unwiderruflich gelöscht werden. Außerdem soll von jeglichen Projekten dieser Art in Zukunft abgesehen werden, da sie einen massiven und den Nutzen dieses Verfahrens völlig unangemessenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger*innen darstellen und keine eindeutige Rechtsgrundlage vorhanden ist, auf der diese Maßnahmen zu rechtfertigen sind. Zusätzlich stellen diese Daten ein enormes Sicherheitsrisiko bezüglich ihres Missbrauchs dar und üben eine massive soziale Kontrolle durch das Gefühl des Überwachtwerdens aus.