Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das Landesabgeordnetengesetz (LAbgG) dahingehend zu ändern, dass die monatliche Kostenpauschale für Schreibarbeiten, Porto, Telefon, Fahrkosten und die Unterhaltung eines Büros außerhalb des Gebäudes des Abgeordnetenhauses (externes Büro) von derzeit 2.541,00 Euro (2017) in entsprechender Höhe gekürzt wird, wenn monatlich weniger als 1.000 Euro an monatlichen Miet-, und Heiz- und Stromkosten tatsächlich gegenüber der Verwaltung des Abgeordnetenhauses nachgewiesen werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Konsens)
PDF: