Entwürfe für Wahlprogramme für Bundestagswahlen und Wahlen der Länderparlamente müssen mindestens sechs Monate vor dem beschließenden Parteitagstermin durch den Parteivorstand beschlossen und danach umgehend allen SPD-Mitgliedern zugänglich gemacht werden.
Im Fall vorgezogener Neuwahlen trägt der Parteivorstand dafür Sorge, dass die Mitglieder so viel Zeit wie möglich für die Debatte des Wahlprogramms bekommen.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 01/II/2018 (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
- LPT I/2018: Überwiesen an Organisationspolitische Kommission
- Im Antrag 01/II/2018 befasst im Kapitel 5. Wahlkampf