Antrag 175/I/2018 Missionieren in öffentlichen Bahnhöfen un­terbinden!

Status:
Annahme

Die SPD-Bundesminister*innen, die SPD-Bundestagsabgeordneten, die SPD-Landesminister*innen und die SPD-Abgeordneten in den Landtagen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass es unterbunden wird, dass religiöse Gruppen in öffentlichen Bahnhöfen für ihren Glauben und für neue Mitglieder werben. Staatliche Gebäude sind wertneutral und dienen nicht der Verbreitung von religiösen Ansichten und der Werbung für neue Mitglieder der jeweiligen Glaubensgemeinschaften bzw. religiösen Sekten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  • Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD-Parteivorstand 
  • Stellungnahme der AH-Fraktion 2020: Das Hausrecht von Bahnhöfen unterliegt weder dem Staat noch seiner Verfügungsgewalt. Gesetzgeberische Tätigkeit ist weder möglich noch erforderlich. Bei landeseigenen Betrieben ist allenfalls eine Einflussnahme über die Aufsichtsrätedenkbar.
Überweisungs-PDF: