Antrag 75/I/2018 Schulgesetz

Status:
Annahme

Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin wird aufgefordert, im Sinne einer Ergänzung des Schulgesetzes dahin initiativ zu werden, dass Schulen zur Gegentätigkeit bei Mobbing und Gewalt durch konkrete Maßnahmen verpflichtet sind.

Mit der Ergänzung des Schulgesetzes ist eine Initiative zur Fortbildung der Lehrkräfte zu Mobbing und Gewalt zu ergreifen und ein regelmäßiges Beratungsangebot der handelnden Akteure sicherzustellen. Die zusätzlichen Aufgaben vor Ort und im Beratungsgebiet sind durch entsprechende personelle Ausstattung zu untersetzen. Eine Auskunftserteilung über die getroffenen Maßnahmen ist verpflichtend vorzusehen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin wird aufgefordert, im Sinne des Schulgesetzes dahin initiativ zu werden, dass Schulen zur Gegentätigkeit bei Mobbing und Gewalt durch konkrete Maßnahmen verpflichtet sind.

Daher ist eine Initiative zur Fortbildung der Lehrkräfte zu Mobbing und Gewalt zu ergreifen und ein regelmäßiges Beratungsangebot der handelnden Akteure sicherzustellen. Die zusätzlichen Aufgaben vor Ort und im Beratungsgebiet sind durch entsprechende personelle Ausstattung zu untersetzen. Eine Auskunftserteilung über die getroffenen Maßnahmen ist verpflichtend vorzusehen.

 

Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK II):    Im Rahmen der Gespräche der Koalition über mögliche SchulG-Änderungen sind schulische Schutzkonzepte zum Kinderschutz und zur Mobbing-Prävention Thema. Auch ist zurzeit ein Antrag mit dem Titel „Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsstrategie für Berliner Schulen“ des AK II in Beratung durch den AK I, welcher aufbauend auf den bisherigen Erfolgen der Einrichtung der Stelle der Antidiskriminierungsbeauftragten bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Antidiskriminierungsstrategie des Landes Berlin weiter stärkt und ausbaut. Der Antrag sieht folgende Eckpunkte vor: Die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle beim Polizei- und Bürgerbeauftragten des Berliner Abgeordnetenhauses, die Einrichtung einer Fachstelle für intersektionale Bildung und diskriminierungskritische Schulentwicklung, die Diskriminierungsfreiheit von Berliner Lehr- und Lernmitteln, die Lehreraus- und -fortbildung zur Vorbereitung von Lehrkräften auf den diskriminierungskritischen und diversitätsorientierten Berufsalltag sowie eine Sozialräumliche Öffnung der Antidiskriminierungsarbeit von Schule. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat im April eine Stelle für eine*n Anti-Mobbing-Beauftragte*n geschaffen und besetzt.   Im Doppelhaushalt 2020/2021 wurden für das Präventionsprojekt BIG (Berliner Interventionszentrale gegen häusliche Gewalt) über 250.000 € p.a. bereitgestellt. Die Fachstelle des Programms „ProRespekt - gewaltfreie Schulen demokratisch entwickeln“ erhält 150.000 € p.a. und ist das Kompetenz- und Servicezentrum für das Programm. Sie ist für die partizipative Erarbeitung und Weiterentwicklung eines integrativen Programmdesigns zuständig. Diese Aufgabe umfasst auf der institutionellen Ebene das Zusammenbringen aller Stakeholder sowie das Zusammenwirken der bereits etablierten Maßnahmen und Träger. Daraus resultierend entwickelt die Fachstelle Umsetzungsstrategien zum Erreichen der Programmziele sowohl auf der Metaebene (Land) als auch auf der konkreten Ebene (Schule). Für die Beratung und Unterstützung auf der individuellen Ebene der Kinder und Jugendlichen sowie des pädagogischen Personals bietet die Fachstelle explizite Fortbildungen zur Profilbildung der Respekt-Piloten an. Die Fachstelle koordiniert das Fortbildungskonzept für die Respekt-Teams. Im Vordergrund steht die Vermittlung von theoretisch basiertem Wissen über Prävention sowie vielfältige Methoden der Intervention.   Der Senat hat ein Gewaltpräventionsprogramm „Berliner Programm gegen Gewalt an Schulen“ beschlossen. Ziel des beschlossenen Programms ist die weitere Verbesserung des Schulklimas und der demokratischen Schulkultur an Berliner Schulen. Zur Umsetzung des Gewaltpräventionsprogramms mit den Schwerpunkten soziales Lernen, schulische Mediation, Krisenteam- und Elternarbeit sowie zur Qualitätssicherung der Schulpsychologischen Unterstützung und Beratung der Schulen in den genannten Themenfeldern sind folgende Maßnahmen erforderlich: Mobbing-Prävention, soziales Lernen und schulische Mediation: Fortbildung von Lehrkräften und pädagogischem Personal, Ausbildung von Konfliktlotsen, Durchführung von Anti-Mobbing-Veranstaltungen in Schulen. Mittel für Krisenteam und Elternarbeit: Fortbildung von Krisenteams/Krisenteammitgliedern Qualitätssicherung in der Schulpsychologie: Fortbildung in Krisenmanagement, Krisenintervention, Psychosozialer Notfallversorgung. Hierfür stehen im Doppelhaushalt 2020/2021 knapp über 100.000 € p.a. zur Verfügung.
Überweisungs-PDF: