Alle Stellen in Kreis-, Landes- und Bundesstellen der SPD müssen künftig verpflichtend parteiöffentlich ausgeschrieben werden. Die Zugänglichmachung der Stellenausschreibungen muss durch das ausschreibende Organ sichergestellt werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 01/II/2018 (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
- LPT II/2017: Überweisung an die durch den Landesvorstand zu bildende Organisationspolitische Kommission
- Im Antrag 01/II/2018 befasst im Kapitel 10. Hauptamtliche